Erleichterung darüber, dass die grossen Defizit-Jahre vorbei sind
Der Tag begann mit der Inpflichtnahme von Hans Pauli, SVP, Oftringen, und Lutz Fischer, EVP, Wettingen, als neue Ratsmitglieder. Zudem wurden zwei weitere Rücktritte verkündigt: Jean-Pierre Gallati, Wohlen, wechselt nach gut zehn und Martina Bircher, Aarburg, nach drei Jahren die politische Bühne.
Die Ersatzwahl des Fachrichters Bauwesen am Obergericht erfolgte schriftlich, da mehrere Kandidaturen vorlagen. Wie von der Justizkommission vorgeschlagen, wurde Architekt Hans-Peter Leibundgut, Suhr, gewählt.
Dann standen nur noch zwei Traktanden an: die 2. Beratung des Steuergesetzes und der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2020.
Steuergesetz
Der Entwurf fand in der 1. Beratung am 25. Juni eine grosse Zustimmung, wobei weitere Abklärungen betreffend Grundpfandrecht verlangt wurden. Relativ knapp (69:62) wird nun im Aargau das gesetzliche Grundpfandrecht eingeführt. Damit sind die Steuern aus Liegenschaftsverkäufen gesichert. Dank Pauschalabzug ist die Verhältnismässigkeit zum Mehraufwand gewahrt.
Der in der 1. Beratung eingebrachte höhere Krankenkassen-Prämienabzug kann nicht ohne Anhörungsverfahren beschlossen werden. Der Regierungsrat erhielt gestern den Auftrag, dieses Anliegen zeitnah weiterzuverfolgen.
AFP 2020–2023/Budget 2020
Die Eintretensvoten der Parteien zeigten die Erleichterung, dass die Jahre der grossen Defizite vorbei sind. Je nach Grundhaltung und Gewichtung werden weitere Kürzungen oder die Nutzung des wieder erreichten Handlungsspielraumes gefordert und entsprechende Anträge gestellt.
Aus der Fachkommission Justiz, welcher ich angehöre, ging ebenfalls ein Minderheitsantrag hervor gegen die nochmalige Kürzung des Weiterbildungsangebotes für Friedensrichter. Die Aufgabe dieser Milizbehörde ist es, in Streitfällen zu schlichten. Zwei Drittel der jährlich rund 2000 Fälle werden so erledigt. Friedensrichter leisten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag. Erst noch mit geringer Entschädigung. Umso wichtiger, dass wir sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unterstützen. Dazu gehört die fachliche und persönliche Weiterbildung. Vor drei Jahren wurde der jährliche Weiterbildungstag auf einen halben Tag gekürzt. Nicht mangels Interesse, sondern um die involvierten Ober- und Bezirksrichter zu entlasten. Dass die Friedensrichter zusammen mit dem Verband in Eigenregie und ohne Entschädigung weiterhin Workshops durchführen, zeigt ihr Bedürfnis, sich weiterzubilden. Und nun ist vorgesehen, ab 2020 nur noch alle zwei Jahre eine Weiterbildung anzubieten. Dagegen versuchte ich mich im Namen der SP-Fraktion zu wehren, leider erfolglos.
Die Budgetdebatte wird nächsten Dienstag weitergeführt.
Gabi Lauper, SP, Niederlenz