Digitaler Nachlass

Recht-tipp

Gabriela Furter
Gabriela Furter

Ein grosser Teil unseres Lebens findet heute digital statt: Fotos auf dem Handy, E-Mails, Social-Media-Profile, Streaming-Abos, Online-Banking oder Cloud-Speicher. Doch kaum jemand denkt daran, was nach dem Tod mit diesen Daten geschieht. Wer darf auf unsere Konten zugreifen, wer sie löschen oder weiterführen?

Rechtlich gehört auch der digitale Nachlass zum Vermögen einer verstorbenen Person und fällt somit in die Erbmasse. Die Erben treten grundsätzlich in sämtliche vermögensrechtlichen Positionen ein, also auch in Verträge mit digitalen Diensten oder Abonnements. Doch die Praxis zeigt: Der Zugang zu Online-Konten ist oft schwierig bis unmöglich. Anbieter wie Facebook oder Google haben eigene Richtlinien, die teils im Widerspruch zum schweizerischen Erbrecht stehen. So kann bei Facebook beispielsweise ein sogenannter Gedenkzustand aktiviert oder das Konto gelöscht werden – aber nur, wenn die verstorbene Person dies zu Lebzeiten festgelegt hat.

Datenschutzrechtlich bleibt die Situation komplex. Das Datenschutzgesetz (DSG) schützt nur die Daten lebender Personen; mit dem Tod endet dieser Schutz. Dennoch sind Dienstanbieter verpflichtet, Personendaten sorgfältig zu behandeln und unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ohne klare Vollmacht oder Passwörter ist es für Angehörige meistens unmöglich, auf wichtige digitale Inhalte zuzugreifen – etwa gemeinsame Fotos, Verträge oder Rechnungen.

Es lohnt sich daher, rechtzeitig vorzusorgen: Eine Vollmacht oder ein Testament kann festlegen, wer nach dem Tod Zugriff auf digitale Konten erhält und was mit den Daten geschehen soll. Viele Plattformen bieten inzwischen eigene Nachlass-Einstellungen an, etwa die Benennung eines «Kontakts für den Nachlass».

Der digitale Nachlass ist kein Zukunftsthema mehr, sondern Teil der heutigen Lebensrealität. Wer Ordnung im digitalen Leben schafft, entlastet seine Angehörigen und sorgt dafür, dass nicht nur analoge, sondern auch digitale Spuren mit Respekt behandelt werden.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils einmal pro Monat über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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