Die letzte Sitzung des Jahres
Da sich der Grosse Rat diese Woche zum letzten Mal in dieser Amtsperiode traf, standen am Ende des Sitzungstages einige besondere Programmpunkte an. Einerseits wurden diejenigen Grossratsmitglieder verabschiedet, die bei den Wahlen im Oktober nicht mehr zur Wahl angetreten waren oder nicht wiedergewählt wurden.
Andererseits wurde auch der abtretende Regierungsrat Alex Hürzeler verabschiedet sowie die neu gewählte Regierungsrätin Martina Bircher in Pflicht genommen.
Ausserdem hielt Grossratspräsidentin Mirjam Kosch ihre Schlussansprache und der Jugendchor Seetal sorgte für die musikalische Umrahmung.
Schadensminderung bei Suchtmittelabhängigkeit
Vor den Traktanden zum Legislaturabschluss wurden aber auch verschiedene normale Geschäfte beraten, darunter ein Vorstoss zu Massnahmen im Bereich der Abhängigkeit von Suchtmitteln. 2008 wurde auf Bundesebene für die Schweizer Drogenpolitik das 4-Säulen-Prinzip gesetzlich verankert. Bei den vier Säulen handelt es sich um Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Die Kantone wurden zu Massnahmen in allen vier Bereichen verpflichtet. Massnahmen der Schadensminderung wurden im Kanton Aargau bisher jedoch zu sehr vernachlässigt. Das Ziel der Schadensminderung besteht darin, die negativen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen der Suchtmittelabhängigkeit zu verringern. Eine Massnahme in diesem Bereich stellen beispielsweise Kontakt- und Anlaufstellen mit Konsumraum dar, in denen Zugang zu sterilen Konsumhilfsmitteln besteht und unter Aufsicht Suchtmittel konsumiert werden können. Dadurch wird niederschwellige medizinische Hilfe ermöglicht, die sterilen Konsumhilfsmittel verhindern die Übertragung von Infektionskrankheiten und die Konsumierenden können auf weitere Angebote der Suchthilfe hingewiesen werden. Darüber hinaus erfolgt eine Entlastung des öffentlichen Raumes, wo der Konsum ansonsten erfolgen würde. Die Sinnhaftigkeit von schadensmindernden Massnahmen wurde zwar von keiner Partei bezweifelt. Die Geister schieden sich jedoch bei der Frage, ob der Regierungsrat verpflichtet werden sollte, Massnahmen bereits im kommenden Jahr umzusetzen. Die Mehrheit des Grossen Rates verneinte diese Frage leider.
Finanzierung Langzeitpflege
Zustimmung fand hingegen ein Vorstoss zur Änderung der Finanzierung der stationären Langzeitpflege. Zurzeit werden diejenigen Kosten, die weder von der Krankenkasse noch von der pflegebedürftigen Person übernommen werden müssen, durch die Gemeinde getragen, in der die Person vor dem Eintritt in die Pflegeeinrichtung gewohnt hatte. Neu sollen diese Kosten stattdessen zwischen allen Gemeinden im Aargau proportional zu ihrer Einwohnerzahl aufgeteilt werden, wodurch eine solidarischere Verteilung der Kosten erreicht wird.