Der Zahlungsbefehl – ein Brief mit Folgen
Recht-tipp

Es passiert schneller, als man denkt: Im Briefkasten liegt ein amtliches Couvert des Betreibungsamtes. Darin steckt ein Zahlungsbefehl; eine offizielle Aufforderung des Amtes an den (vermeintlichen) Schuldner, eine Forderung innert 20 Tagen zu bezahlen. Die Betreibung ist nicht nur ein Instrument zur Vollstreckung einer Geldforderung, sondern unterbricht auch Verjährungsfristen.
Viele Leute reagieren gleichgültig – man habe ja gar nichts falsch gemacht, die Forderung sei unberechtigt, das werde sich schon klären. Genau dies ist jedoch ein gefährlicher Fehler, denn der Zahlungsbefehl ist keine blosse Mahnung. Die Zustellung löst Fristen aus, die zwingend einzuhalten sind, sofern ein Rechtsnachteil verhindert werden soll.
Zehn Tage – nicht mehr
Wer eine Forderung – aus welchen Gründen auch immer – für unberechtigt hält, muss innerhalb von zehn Tagen nach Zustellung beim Betreibungsamt schriftlich sogenannten Rechtsvorschlag erheben. Dies ist eine einfache Erklärung, dass man die Forderung bestreitet. Der Vermerk «Rechtsvorschlag» reicht bereits aus. Diese Erklärung muss aber fristgerecht erfolgen.
Wer diese zehn Tage verstreichen lässt, verliert das erste und einfachste Mittel zur Gegenwehr. Der Gläubiger kann danach ohne weitere gerichtliche Prüfung die Zwangsvollstreckung einleiten: Lohnpfändung, Kontosperrung, Pfändung von weiteren Vermögenswerten und so weiter.
Was tun?
Die ersten Schritte sind einfach: das Datum der Zustellung notieren und sofort handeln. Wer die Forderung bestreitet, erhebt Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt – persönlich, per Brief oder auch elektronisch (mit Empfangsbestätigung). Wer unsicher ist, ob die Forderung berechtigt ist, sollte sich umgehend rechtlich beraten lassen.
Falls das Geld tatsächlich geschuldet ist, empfiehlt es sich mit Blick auf die entstehenden Kosten, die Forderung samt Betreibungskosten gemäss Zahlungsbefehl innert 20 Tagen zu begleichen.
Fazit: Der Zahlungsbefehl ist kein Dokument zum Aufschieben. Er ist eine Aufforderung zum Handeln verbunden mit kurzen Fristen.
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