Der Aargau – ein toller Lebensraum und Wirtschaftsstandort

Gérald Strub

Gérald Strub

Wer will in der heutigen Zeit nicht wettbewerbsfähig sein? So natürlich auch unser schöner Kanton Aargau. Mit der Steuervorlage 17 (SV17) wurde uns Grossräten ein umfangreiches Werk zur Beratung überwiesen. An der letzten Grossratssitzung fand die Beratung der Vorlage statt. Dabei wurde versichert, dass die Steuerbelastung für Firmen angemessen und eben die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschaftskanton sichergestellt sein wird. Die Regierung sieht die neuen Rahmenbedingungen auch als wichtiges Instrument für den Zuzug von neuen Firmen. Das Geschäft wurde sehr gut vorbereitet und nach beinahe diskussionsloser Beratung mit 91 zu 29 Stimmen angenommen.

Standortförderung als wichtiger Standortvorteil

Auch um die Wettbewerbsfähigkeit wurde beim Gesetz über die Standortförderung debattiert. Das aktuelle befristete Gesetz soll verstetigt werden. Wie Sie sich vorstellen können, wurde hierbei lange über das Kosten-Nutzen-Verhältnis diskutiert. Die einen Grossratsmitglieder vertreten die Meinung, dass dieses Verhältnis ungenügend ist. Die anderen sind der Auffassung, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis gegeben ist.

Ein solcher Nachweis ist auch schwierig zu erbringen und so wurde die Debatte teilweise mit «Glaubensfragen-Charakter» geführt. Wichtig zu wissen ist, dass die Standortförderung des Kantons Hand in Hand mit den Regionen – bei uns dem Lebensraum Lenzburg-Seetal, siehe www.lebensraum-ls.ch – intensiv zusammenarbeitet. So profitiert auch unser Lebensraum Lenzburg-Seetal vom Resultat der Abstimmung, denn das Gesetz wurde mit 86 zu 42 angenommen und damit die Standortförderung verstetigt.

Nach der Klimadebatte das Energiegesetz

Einen Grossteil unserer Grossratszeit am letzten Dienstag haben wir der ersten Beratung des Energiegesetzes des Kantons Aargau gewidmet. Zweifelsohne ein wichtiges Geschäft, insbesondere nach der Klimadebatte, welche wir vor einer Woche geführt haben. Es wurde intensiv über Begriffe wie Wärmebedarf, Elektro-Wassererwärmer, Eigenstromerzeugung, verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung, Kohlendioxid-Austoss, elektrische Widerstandsheizungen, GEAK oder Gebäudeenergieausweis und Energieerzeugungsanlagen diskutiert, interpretiert, gestritten und zum Schluss mit 81 zu 48 Stimmen zugestimmt.

Der zuständige Regierungsrat Stephan Attiger hat mit dem Abschluss der Beratung verschiedene Änderungsanträge für die zweite Beratung mitgenommen. Wir können uns somit auf die zweite Beratung freuen und damit dem Aargau als fortschrittlichem Kanton ein modernisiertes Energiegesetz geben.

Gérald Strub, FDP, Boniswil

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