Begnadigung hätte Signalwirkung für andere Verurteilte
Der Grosse Rat traf sich am Dienstag zu einer abgekürzten Morgensitzung. Danach stand der regnerische Frühlingstag im Zeichen der alljährlichen Fraktionsausflüge.
Über ein ungewöhnliches Traktandum hatte der Grosse Rat gleich zu Beginn der Sitzung zu befinden. Es lag ein Gesuch auf eine Begnadigung vor. Durch eine Begnadigung kann der Grosse Rat alle durch rechtskräftige Urteile auferlegten Strafen ganz oder teilweise erlassen. Die Hauptfunktion des «Gnadenaktes» besteht darin, übermässige Härte auszugleichen. Begnadigungswürdig ist ein Gesuchsteller, wenn dieser zur Einsicht gekommen und fähig ist, in Zukunft ein geordnetes und rechtsgetreues Leben zu führen.
Im konkreten Fall ging es um eine 22-jährige Frau (sie selber sagt, sie sei Tibeterin), die vor drei Jahren wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz zu einer Busse verurteilt wurde. Weil sie diese nie bezahlte, wurde die Busse in Haft umgewandelt. Die Frau hält sich nach wie vor in der Schweiz auf und es ist deshalb bereits ein weiteres Strafverfahren gegen sie hängig.
In einer emotionalen Debatte wurde der Fall detailliert diskutiert. Von Links wurde betont, die Gesuchstellerin habe sich um die Beschaffung der Papiere bemüht. Die SVP lehnte eine Begnadigung ab. Das Verhalten der Gesuchstellerin und umfangreiche Abklärungen beweisen, dass es sich um einen klassischen Fall von illegalem Aufenthalt in der Schweiz handelt. Die Herkunft der Frau ist unbekannt, sie hat alle Papiere «verloren» und kann sich angeblich nicht mehr erinnern, wo genau sie geboren und aufgewachsen ist, und hat auch keine Ahnung, über welche Länder sie in die Schweiz eingereist ist. Zudem ist sie der Sprache des Gebietes, in dem sie aufgewachsen sein soll, nicht mächtig. Sie will in der Schweiz bleiben und lügt die Behörden an. Das gleiche Muster wie in hunderten anderen Fällen. Eine Begnadigung hätte eine Signalwirkung an alle anderen verurteilten Personen.
Eine knappe Mehrheit des Rates sah dies gleich und lehnte eine Begnadigung mit 65 zu 63 ab.
Die SP forderte die Schaffung eines Industriefonds zur Standortsicherung im Kanton Aargau. Man wollte damit der schleichenden Deindustrialisierung entgegenwirken und Arbeitsplätze sichern. Die Mehrheit des Grossen Rates war wie der Regierungsrat der Ansicht, dass der Kanton Aargau mit seinem Engagement für den Park Innovaare, das PSI, Hightech Aargau und weitere Angebote bereits über eine genügend grosse Palette an Instrumenten für die Wirtschafts- und Industrieförderung verfügt. Somit zog der Motionär den Vorstoss zurück.
Nach Abarbeitung der kurzen Traktandenliste machte sich die SVP-Fraktion auf in den Bezirk Lenzburg, wo zwischen gemeinsamen Mittag- und Nachtessen verschiedene Programmpunkte wie die Besichtigung der Jura-Cement-Fabriken, des Militärmuseums oder des Schlosses Wildegg zur Auswahl standen.
Maya Meier, SVP, Auenstein