Alternierende Obhut

Gabriela Furter

Früher war klar, dass die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter leben und der Vater ein Besuchs- und Ferienrecht hat. Heute wird immer öfters die alternierende Obhut gewählt, wobei das Kind abwechslungsweise bei beiden Eltern lebt. Im Idealfall hat jeder Elternteil gleich viel Zeit mit dem Kind und das Kind sieht so weiterhin beide Elternteile gleichermassen. In der Praxis können die Betreuungsanteile jedoch an die persönliche und berufliche Situation jedes Elternteils angepasst werden, um den Bedürfnissen des Kindes bestmöglich gerecht zu werden. Damit die alternierende Obhut ausgesprochen wird, muss jedoch mindestens eine Betreuung von 30% gegeben sein. Die Betreuungszeit kann individuell aufgeteilt werden, beispielsweise Montag und Dienstag beim Vater, Donnerstag und Freitag bei der Mutter, und der Mittwoch und die Wochenenden werden abgewechselt. Mit diesem Modell soll die emotionale Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen gestärkt werden, was für dessen Entwicklung bedeutsam ist.

Voraussetzung für die alternierende Obhut sind die Erziehungsfähigkeit beider Eltern, die Kommunikationsfähigkeit der Eltern in Bezug auf das Kind und selbstverständlich eine gesunde Eltern-Kind-Beziehung. Wichtig ist auch die Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern. Schliesslich muss das Kind, selbst wenn es am Wohnort der Mutter zur Schule geht, auch vom Wohnort des Vaters aus regelmässig zur Schule. Wann von einer noch angemessenen Distanz bzw. Fahrtdauer ausgegangen werden kann, ist stark vom Kindesalter abhängig. Gemäss Gerichtspraxis stellt eine 20-minütige Autofahrt grundsätzlich eine zumutbare Belastung für ein Kind dar.

Wichtig zu wissen: Die alternierende Obhut kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden – und selbst dann, wenn während des Zusammenlebens der Eltern oder auch noch nach der Trennung ein Elternteil alleine für die Betreuung zuständig war.

Die alternierende Obhut kann eine grossartige Möglichkeit für das Kind wie auch die Eltern sein.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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