43 Traktanden abgearbeitet
Die Traktandenliste in dieser Woche war mit 43 Traktanden aussergewöhnlich lang. Dennoch konnten alle Traktanden behandelt werden, da sich darunter viele Interpellationen befanden. Mittels Interpellationen können Grossrätinnen und Grossräte dem Regierungsrat schriftlich Fragen stellen. Der Regierungsrat hat diese Fragen innert dreier Monate ebenfalls schriftlich zu beantworten. Danach kann die Interpellation an einer Grossratssitzung traktandiert werden und die Interpellantin beziehungsweise der Interpellant erhält drei Minuten Zeit, um mündlich eine Replik auf die Antwort des Regierungsrates abzugeben.
Nur bescheidene Verbesserungen beim Energiegesetz
Deutlich mehr Zeit als eine einzelne Interpellation nahm die Beratung der Revision des Energiegesetzes in Anspruch. Gegenstand der Revision waren die Anforderungen an die Gebäude im Aargau. Das aktualisierte Energiegesetz wird, sofern kein Referendum ergriffen wird, Anfang 2025 in Kraft treten.
Das neue Energiegesetz stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem momentan noch geltenden Gesetz dar. Aber leider nur eine kleine Verbesserung. Eine positive Neuerung ist beispielsweise, dass Elektroboiler nicht mehr durch Elektroboiler ersetzt werden dürfen. Stattdessen müssen andere Systeme zur Wassererwärmung verwendet werden, wie zum Beispiel Wärmepumpenboiler.
Nicht erfolgte Verbesserungen
Wichtige Weichenstellungen wurden jedoch unterlassen. So erfolgt beispielsweise keine genügende Beschleunigung beim Ersatz der ineffizienten Elektroheizungen, was wichtig gewesen wäre, da Elektroheizungen für zirka 10 % des Schweizer Stromverbrauchs verantwortlich sind – im Winterhalbjahr gar für 15 bis 20 %. Ausserdem fehlt eine griffige Verpflichtung, fossile Heizungen zu ersetzen. Stattdessen dürfen Öl- und Gasheizungen nach wie vor durch Öl- und Gasheizungen ersetzt werden, sobald bloss 10 % des gesamten Wärmebedarfs des Gebäudes erneuerbar gedeckt werden, zum Beispiel durch die Beimischung von Biogas zum Erdgas oder durch die Nutzung von Solarthermie.
Unabhängigkeit und Sicherheit
Die Reduktion unseres Energiebedarfs und die Nutzung einheimischer, erneuerbarer Energieformen sind nicht nur in Hinblick auf den Klimawandel dringlich, sondern sie steigern auch unsere Souveränität, indem sie unsere Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas exportierenden Staaten reduzieren und unsere Immunität gegenüber Preisschwankungen der fossilen Energieträger infolge geopolitischer Verwerfungen stärken.
Zudem sind die Abnahme des Energiebedarfs und die Abkehr von den fossilen Energieträgern auch aus sicherheitspolitischen Gründen wichtig. Denn verschiedene autoritäre Regime, wie beispielsweise Russland, Iran oder Saudi-Arabien, finanzieren durch den Verkauf von fossilen Energieträgern Aktivitäten, die sowohl die weltweite als auch die Aargauer Sicherheit gefährden.
Maurus Kaufmann