19 Kulturobjekte inventarisiert
Die kantonale Denkmalpflege hat für Veltheim ein Bauinventar der kommunalen Kulturobjekte erarbeitet. In die 200-seitige Fachdokumentation wurden 19 Objekte aufgenommen.
Es ist Aufgabe der kantonalen Denkmalpflege, über jede Gemein- de ein Bauinventar der Kulturobjekte von kommunaler Bedeutung zu erstellen», hält Projektleiter Pius Räber fest und verweist auf das kantonale Kulturgesetz. Im Bauinventar Veltheim fanden 19 Objekte Aufnahme – ein Beleg, dass das Dorf einerseits noch über ein weitgehend intaktes Ortsbild verfügt, andererseits aber bei der Objektauswahl ein strenger Massstab angewendet wurde.
Es handelt sich um eine Fachdokumentation von kunst-, architektur- und lokalgeschichtlich wichtigen und das Ortsbild prägenden Bauten und Anlagen. Das Bauinventar, nach einheitlichen Kriterien konzipiert, dient den Gemeindebehörden und dem Kanton als Grundlage für die Ortsplanung und für baurechtliche Entscheide.
An- und Umbauten sowie Umnutzungen sind selbstredend möglich. Allerdings wird an die hohe Verantwortung der Bauherren und der Projektverfasser appelliert, mit der historischen Bausubstanz behutsam umzugehen. An der Zuständigkeit für das Baubewilligungsverfahren ändert sich nichts. Es ist und bleibt der Gemeinderat.
Begegnung mit der Vergangenheit
Das Bauinventar der kommunalen Kulturobjekte ist nicht zu verwechseln mit den denkmalgeschützten Bauten in Veltheim. Auf der Liste der kantonalen Denkmalschutzobjekte figurieren das Schloss Wildenstein mit Nebengebäuden, die reformierte Pfarrkirche, das «Pfaffenhaus» an der Oberdorfstrasse, das «Pfaffenhaus» im Stalden und die Schlossscheune Wildenstein.
Das Bauinventar umfasst kommunal schützenswerte Objekte aus verschiedensten Baugattungen und deckt aktuell einen Zeitraum bis ins frühe 20. Jahrhundert ab. Die Verfasser haben die 19 Objekte beschrieben, gewürdigt und bebildert.
Als Kriterien der Schutzwürdigkeit gelten der Eigenwert, der historische Zeugenwert und der Situationswert. Das aufwendig erarbeitete Inventar hilft sensibilisieren, den Kulturobjekten achtsam zu begegnen und sie den nächsten Generationen zu überliefern.
Nur Ausschnitte öffentlich
Die Gemeinde darf die einzelnen Objektdokumentationen den jeweiligen Eigentümern zur Verfügung stellen. Aus Gründen des Datenschutzes (Innenaufnahmen) wird das Inventar in der vollständigen Form nicht veröffentlicht. Eine öffentlich zugängliche Version ohne Bilddokumentation ist abrufbar über: www.ag.ch/denkmalpflege (Menupunkt «Inventare»).