Wegen Corona gibt es in diesem Jahr keine «Hypi»-GV im gewohnten Rahmen

Hypothekarbank: Der nach dem Jugendfest zweitwichtigste gesellschaftliche Anlass in der Stadt entfällt: Die «Hypi»-GV findet nicht in der Mehrzweckhalle Schützenmatt, sondern ohne Aktionäre statt.
Die 151. Generalversammlung der Hypothekarbank Lenzburg AG findet am Mittwoch, 13. Mai, statt. Aufgrund des schweizweit geltenden Versammlungsverbots ist eine persönliche Teilnahme der Aktionäre nicht möglich.
Die Auswirkungen des Coronavirus beeinflussen das öffentliche Leben weiterhin enorm. Aus diesem Grund ist es derzeit nicht absehbar, dass die Hypothekarbank Lenzburg AG die diesjährige Generalversammlung im gewohnten Rahmen durchführen kann.
Der Bundesrat erlaubt inzwischen mit der Covid-19-Verordnung 2, dass Firmen ihre Generalversammlung in reduziertem Umfang durchführen können. Aus diesem Grund ordnete der Verwaltungsrat der Hypothekarbank Lenzburg AG an, dass die Generalversammlung der Hypothekarbank Lenzburg AG in diesem Jahr ohne Präsenz der Aktionäre stattfinden wird.
Keine persönliche Teilnahme
Die Aktionäre können ihre Rechte ausschliesslich durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin ausüben. Die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten die Aktionäre per Post. Die Stimmrechtsweisung kann elektronisch oder postalisch erfolgen. Aufgrund des Versammlungsverbots ist eine persönliche Teilnahme der Aktionäre nicht möglich. Die Fristen für die Stimmrechtsweisung werden den Aktionären ebenfalls per Post mitgeteilt.
Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat werden die 151. Generalversammlung der Hypothekarbank Lenzburg AG am 13. Mai ab 9 Uhr am Hauptsitz in Lenzburg in Anwesenheit der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin und eines Vertreters der Revisionsstelle der PricewaterhouseCoopers AG durchführen.
Dividende bleibt bei 110 Franken
Der Verwaltungsrat hält an dem bereits kommunizierten Gewinnverwendungsantrag fest. Das heisst, die Dividende wird unverändert mit 110 Franken pro Aktie beantragt.
Das Aktienregister ist vom 9. April ab 18 Uhr bis und mit 13. Mai geschlossen. Stimmberechtigt sind die am 9. April mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragenen Aktionäre.
Die im Februar 2020 zugestellten Abstimmungsdokumente sind ungültig. Morgen Freitag, 17. April, verschickt die Hypothekarbank Lenzburg AG die Unterlagen mit den detailliert formulierten Traktanden. Es dürfen ausschliesslich diese neuen Dokumente verwendet werden.(pd/hbl)