Stadtrat hat Disco mit 250 Plätzen abgelehnt

Der Lenzburger Stadtrat hat gegen Ende des letzten Jahres ein Gesuch für eine Disco mit 250 Plätzen an der Industriestrasse 40 abgewiesen. Der 19 Seiten umfassende Entscheid wurde von der Bauherrschaft angefochten.

Stadtrat hat Umnutzungsgesuch abgelehnt: Zugang zur beantragten Disco «Hamam Club» an der Industriestrasse 40 in Lenzburg. Foto: lba
Stadtrat hat Umnutzungsgesuch abgelehnt: Zugang zur beantragten Disco «Hamam Club» an der Industriestrasse 40 in Lenzburg. Foto: lba

Im Untergeschoss des Gebäudes mit der Adresse Industriestrasse 40 war eine Disco mit Bühne, Podesten und Bar für 250 Besucher geplant.

Der Stadtrat wies das Umnutzungsgesuch ab, insbesondere aus zwei Gründen. Die geplanten Öffnungszeiten hätten unweigerlich zu Besucherlärm geführt. Er zitierte aus einem Entscheid des Bundesgerichts: «Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei Nachtlokalen der Lärm durch an- und wegfahrende Motorfahrzeuge und Gespräche der Gäste im Freien selbst bei bestem Willen der Wirtsleute nicht zuverlässig vermieden werden kann.»

Mit der Abweisung wurde die Einwendung der IG Langsamtig 1–13, vertretend über 100 Wohnungen, gutgeheissen und ihre Interessen geschützt. Der zweite Grund lag bei der Parkplatzfrage. Im Umnutzungsgesuch waren 63 Parkplätze ausgewiesen. Doch diese Parkplätze waren dinglich nicht gesichert. Fazit des Stadtrates: Der Parkplatznachweis war somit nicht erbracht.

Aufwändiges Baugesuchsverfahren

Eingereicht wurde das Baugesuch respektive Umnutzungsgesuch am 21. Juli 2015. Das Gebäude Industriestrasse 40 liegt in der Arbeitszone und wurde einst für Produktion und Lager baubewilligt. Am 4. Juni 2003 bewilligte der Stadtrat im Untergeschoss einen sporadisch genutzten Mehrzweckraum für Unterhaltungsanlässe, konkret für Theater, Konzerte, Kultur-, Firmen- und Privatanlässe.

Die geplante Disco «Hamam Club» als erweiterte Nutzung an fünf Abenden respektive Nächten Betrieb pro Woche, teilweise geöffnet bis 4 Uhr in der Nacht, stufte der Stadtrat als eine klare Zweckänderung ein.

Das Stadtbauamt blickt auf ein sehr zeitintensives und holpriges Baugesuchsverfahren zurück: Wechsel der Gesuchsteller, Namenswechsel für das Lokal, notwendige Unterlagenergänzungen und eine Einwendungsverhandlung.

Gemäss Auskunft des Stadtbauamts akzeptierten die Gesuchsteller den Entscheid des Stadtrates nicht. Das Verfahren für die Umnutzung in eine Disco findet also eine Fortsetzung. (lba)

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