Recht-Tipp: Rechts überholen

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Gabriela Furter

Gabriela Furter

Es vergeht kaum ein Tag ohne Staumeldungen im Radio – insbesondere aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf unseren Autobahnen. Um auf diesen den Verkehr flüssiger zu gestalten, ist es seit dem 1. Januar 2021 erlaubt, auf der rechten Spur an einem auf der linken Spur fahrenden Fahrzeug vorbeizufahren.

Aber Achtung: Rechts überholen ist weiterhin verboten! Hierbei handelt es sich um eine für die Verkehrssicherheit wichtige Vorschrift, deren Missachtung eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit nach sich zieht. Wer auf der Autobahn fährt, muss sich darauf verlassen können, dass er nicht plötzlich rechts überholt wird.

Wie unterscheidet sich nun das erlaubte Vorbeifahren vom verbotenen Rechtsüberholen? Um erlaubtes Vorbeifahren handelt es sich, wenn auf der linken Spur in Kolonne gefahren wird und man rechts vorbeifährt (auch wenn es auf der eigenen Spur keine Kolonne gibt) und dann auch auf der rechten Spur bleibt. Wenn aber nach dem Vorbeifahren auf die linke Spur gewechselt wird, dann handelt es sich um ein verbotenes Rechtsüberholen. Und das ist verboten und wird teuer: Die Busse kostet 250 Franken.

In der Praxis ist es teilweise schwierig abzuschätzen, ob tatsächlich ein verbotenes Rechtsüberholen vorliegt. Man denke zum Beispiel an folgende Situation: Ein Lenker fährt mehrere Kilometer auf der rechten Spur und überholt immer wieder Fahrzeuge, die auf der linken Spur in Kolonne fahren. Dann wechselt der Lenker auf die linke Spur – er überholt also. Allerdings tut er dies nicht im Sinne eines Ausschwenkens und Wiedereinbiegens, sondern fährt «im Fluss» beziehungsweise nach längerer Zeit auf der rechten Spur. Das ist erlaubt.

Wer aber die Lücken im Verkehr ausnützt, um auf der rechten Spur zu überholen, also beispielsweise von der linken Spur auf die rechte Spur wechselt, dort überholt und dann zurück auf die linke Spur wechselt (Slalom), der handelt rechtswidrig. Dazwischen gibt es zahlreiche Varianten, die im Graubereich liegen. Hier ist Vorsicht angebracht, und man tut gut daran, eine konservative Fahrweise zu wählen – der Sicherheit und dem Geldbeutel zuliebe.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg eine Kanzlei.

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