Mehr Schulraum für die Berufsfachschule im Hünerwadelhaus in Lenzburg
Berufsfachschule Die grossrätlichen Kommissionen für Allgemeine Verwaltung (AVW) und für Bildung, Kultur und Sport (BKS) heissen den Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 1,015 Millionen Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 518000 Franken für die Anmietung von zusätzlichem Schulraum für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) Brugg gut.

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat sich in ihrer Sitzung am 21. Januar mit dem Antrag auf einen Kredit zur Anmietung von zusätzlichem Schulraum für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) in Brugg befasst. Vorab hatte die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) in einem Mitbericht ihre Stellungnahme abgegeben. Der Bedarf an zusätzlichem Schulraum für die BFGS Brugg wird von beiden Kommissionen anerkannt. Aufgrund der hohen Auslastung der bestehenden Kapazitäten und des weiterhin erwarteten Wachstums der Schülerzahlen benötigt die Schule mehr Unterrichtsraum. Der zusätzliche Bedarf wird in zwei Phasen durch Anmietungen gedeckt. Die Lösung für die erste Phase wird von den Kommissionen AVW und BKS als praktikabel und sinnvoll eingeschätzt. Einige Mitglieder der Kommissionen kritisieren jedoch, dass der Regierungsrat erst spät auf die Problematik der Schulraumsituation reagiert hat.
Das Hünerwadelhaus in Lenzburg
An den bestehenden Standorten der BFGS in Brugg und Rheinfelden konnten keine geeigneten zusätzlichen Schulräume gefunden werden. Das Hünerwadelhaus in Lenzburg, das bis zum Schuljahr 2019/2020 als Schulgebäude genutzt wurde, bietet sich als Lösung an. Besonders vorteilhaft ist, dass keine Umbauten erforderlich sind. Die Kommissionen AVW und BKS bedauern jedoch, dass der neue Standort in Lenzburg keine Sportanlagen umfasst. Angesichts des dringenden Raumbedarfs wird dieser Umstand jedoch akzeptiert. Die Mitglieder der AVW-Kommission betrachten das Hünerwadelhaus als eine kostengünstige, schnelle und angemessene Lösung.
Genehmigung des Verpflichtungskredits
Die BKS-Kommission stimmte dem Antrag in einer konsultativen Abstimmung einstimmig zu. Auch in der AVW-Kommission wurde der Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 1,015 Millionen Franken sowie einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 518000 Franken einstimmig genehmigt. Eine Beratung im Plenum des Grossen Rates ist für März vorgesehen. Der geplante Zeitrahmen sieht vor, dass das Hünerwadelhaus voraussichtlich Ende Juli in Betrieb genommen werden kann. (pd/rfb)