Gemeindeordnung soll totalrevidiert werden

Gemeindeordnung Die Stadt Lenzburg modernisiert ihre Gemeindeordnung von 2004. Nach intensiven Beratungen hat eine Spezialkommission den Entwurf für eine umfassende Überarbeitung abgeschlossen.

Der Einwohnerrat wird diesen an seiner Sitzung am 30. Oktober behandeln. Bei Zustimmung kommt die Vorlage am 8. März 2026 zur Volksabstimmung. Wichtige Neuerungen betreffen Finanzkompetenzen, Stellvertreterregelung und Einbürgerungen.

Die Gemeindeordnung der Stadt Lenzburg stammt aus dem Jahr 2004 und entspricht in vielen Punkten nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine moderne und zeitgemässe Stadtführung. Aus diesem Grund haben der Einwohnerrat und der Stadtrat beschlossen, eine Gesamtrevision der Gemeindeordnung vorzunehmen. Nach intensiven Vorarbeiten liegt nun eine Version vor, die dem Einwohnerrat anlässlich der Sitzung am 30. Oktober zur Abstimmung vorgelegt wird. Zur Erarbeitung der neuen Gemeindeordnung setzte der Einwohnerrat eine Spezialkommission ein, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern sämtlicher im Einwohnerrat vertretenen Parteien. Die Kommission hat ihre Arbeiten nach insgesamt sieben Sitzungen abgeschlossen.

Revision bringt wichtige Neuerungen

Die Gesamtrevision der Gemeindeordnung bringt mehrere wichtige Änderungen mit sich. Künftig soll die Kompetenz zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern beim Stadtrat liegen. Damit wird die Motion von Brigitte Vogel und Markus Thöny (beide SVP) umgesetzt. Zudem ist vorgesehen, im Einwohnerrat eine formelle Stellvertretung einzuführen – analog der kantonalen Praxis. Diese soll bei Abwesenheiten von drei bis zwölf Monaten zum Einsatz kommen und geht auf ein Postulat von Anja Kroll für die Fraktionen Grüne, SP und Die Mitte zurück.

Weiter wird die Gemeindeordnung vereinfacht: Übergeordnetes Recht wird nicht mehr als Wiederholung aufgenommen, sondern in einem Anhang aufgeführt, der ohne Urnenabstimmung laufend aktualisiert werden kann. Ein neues Geschäftsreglement des Einwohnerrats übernimmt die organisatorischen Bestimmungen aus der bisherigen Gemeindeordnung, was zu einer kürzeren und übersichtlicheren Fassung führt.

Diese Punkte gaben zu sprechen

Innerhalb der Spezialkommission wurden einige Themen besonders intensiv diskutiert. Die Finanzkompetenzen wurden einhellig angepasst: Der Betrag für einmalige Ausgaben, die dem obligatorischen Referendum unterliegen, etwa für Schulbauten oder Strassensanierungen, wurde von 2,5 auf 4 Millionen Franken erhöht. Bei Liegenschaftskäufen gab es unterschiedliche Ansichten zwischen Stadtrat und Kommission; der Stadtrat schlägt für den Volksentscheid Beträge über 6 Millionen Franken vor, während die Kommission 5 Millionen ansetzt. Für den Einwohnerrat empfiehlt der Stadtrat Kompetenzgrenzen von 4 bis 6 Millionen, die Kommission 3 bis 5 Millionen und für den Stadtrat selbst bis 4 Millionen respektive 3 Millionen. Zudem wurde diskutiert, ob die Wahlen von Einwohnerrat und Stadtrat künftig am selben Datum stattfinden sollen. Die Kommission fasste zu diesem Punkt keinen Beschluss; der Stadtrat entschied jedoch, die Wahlen künftig zusammenzulegen. Schliesslich sprach sich die Kommission mit Mehrheit dafür aus, die Bezeichnung des Stadtoberhaupts von «Stadtammann» auf die modernere und geschlechtsneutrale Form «Stadtpräsident» beziehungsweise «Stadtpräsidentin» zu ändern. Damit setzt der Stadtrat das Postulat von Julia Mosimann (SP) um.Der Stadtrat dankt der Spezialkommission für ihre engagierte und konstruktive Arbeit. Die nun vorliegende Gemeindeordnung bildet eine zukunftsgerichtete Grundlage für die Stadt Lenzburg. (pd/rfb)

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