Geldstrafe für tödlichen Unfall auf Zebrastreifen

Bezirksgericht Der Verursacher des für eine 19-jährige, erst seit drei Tagen verheiratete Frau tödlich endenden Unfalls auf dem Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle Neuhofstrasse auf der Hendschikerstrasse in Lenzburg wurde vom Bezirksgericht Lenzburg zu einer bedingten Geldstrafe von 60000 Franken und einer Busse von 10000 Franken verurteilt. Der Staatsanwalt hatte für den damals 80-jährigen Autofahrer eine unbedingte Freiheitsstraffe von 15 Monaten gefordert.

Der Angeklagte, der immer noch gelegentlich als Zahnarzt in seiner Praxis arbeitet, verweigerte mit Ausnahme eines kurzen Statements zu Beginn die Aussage vor Gericht: «Es tut mir furchtbar leid. Wenn ich die Frau gesehen hätte, hätte ich abgebremst oder wäre ihr ausgewichen. Aber ich habe sie einfach nicht gesehen.» Zum verhängnisvollen Zusammenstoss zwischen der Verkäuferin-Lehrtochter, die auf dem Heimweg vom Arbeitsort eben den Bus verlassen hatte, und dem Volvo des Seniors kam es an einem regnerischen Novemberabend im Jahr 2017. Das Opfer wurde ungebremst erfasst, weggeschleudert und erlag wenig später den erlittenen Verletzungen.

Erschwerend für den Angeklagten wirkte sich aus, dass er wegen Strassenverkehrsdelikten zweimal vorbestraft war und deshalb zum Unfallzeitpunkt keinen Führerausweis besass. Zudem war er mit 0,2 Promille Alkohol im Blut leicht angetrunken. Vom Vorwurf der Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit wurde er freigesprochen, da sein Verteidiger das entsprechende Gutachten derart zerpflückte, dass hier das Gericht seinen Argumenten folgte.

Doch den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erachtete das Gericht in seinem ausgewogenen Urteil als gegeben: Der Beschuldigte sei zu wenig aufmerksam gewesen und hätte das Opfer sehen müssen. Es gebe «keine Hinweise auf eine Schlechtprognose», weshalb eine bedingte Strafe angebracht sei.(tf)

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