Elektro-Roller werden immer mehr zum Problem

Elektro-Fahrzeuge Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene bewegen sich heutzutage mit Elektro-Fahrzeugen fort. Die Regionalpolizei Lenzburg verfolgt den Trend mit kritischen Augen und klärt auf.

Beliebt bei Jugendlichen: Die Regionalpolizei weist auf die Anforderungen hin, die zur Führung eines Elektro-Rollers erfüllt sein müssen. Foto: zvg
Beliebt bei Jugendlichen: Die Regionalpolizei weist auf die Anforderungen hin, die zur Führung eines Elektro-Rollers erfüllt sein müssen. Foto: zvg

In den vergangenen Wochen wurden mehrere sogenannte «Elektro-Roller» polizeilich sichergestellt und auf die technischen Anforderungen von Strassenfahrzeugen überprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass sämtliche E-Roller nicht für die Teilnahme am Strassenverkehr zugelassen waren, was Anzeigen bei der Jugendanwaltschaft zur Folge hatte.

Fehlende Anbauteile wie etwa Glocke oder Rückstrahler sind nur einige Beispiele. Mittels Überbrückung der Geschwindigkeitsbegrenzung können Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 50 km/h erreicht werden. Dies führt dazu, dass ein solches Fahrzeug in eine höhere Klasse und somit als Kleinmotorrad eingestuft wird.

Die Regionalpolizei weist darauf hin, dass der Lenker zum Führen eines Kleinmotorrades mindestens im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A1 sein muss, welcher erst ab 16 Jahren erworben werden kann. Ebenfalls benötigt das Kleinmotorrad einen Versicherungsnachweis, einen Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild.

Durch Unwissen, vor allem auch in Bezug auf den fehlenden Versicherungsschutz, sind viele ohne den erforderlichen Führerausweis unterwegs. So kommt bei einem Unfall mit Sach- und/oder Personenschaden in der Regel keine Versicherung für die Kostendeckung auf.

Weitere Voraussetzungen

Zusätzlich zu den Mindestanforderungen (siehe Box) ist maximal eine Person pro E-Roller zugelassen.

Gefahren wird ausschliesslich auf Strassen und Radwegen. Wenn ein Radstreifen fehlt, fährt man am rechten Fahrbahnrand. Strassen und Wege mit allgemeinem Fahrverbot, mit Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder sowie Trottoirs dürfen mit E-Rollern nicht befahren werden.

Sind keine Richtungsanzeiger vorhanden, müssen Richtungsänderungen mittels Handzeichen signalisiert werden. Ausserdem wird das Tragen eines Helms empfohlen.

Auf den bevorstehenden Schulbeginn hin möchte die Regionalpolizei die Eltern von Jugendlichen dahingehend sensibilisieren, dieser Thematik die nötige Beachtung zu schenken. (repol)

Mindestanforderungen

Folgende Regeln und Verhaltensweisen müssen bei der Benützung eines Elektro-Fahrzeuges zwingend beachtet werden:

– Mindestalter: 14 Jahre, sofern Führerausweis Kategorie M (Motorfahrrad) vorhanden ist.

– Ausrüstung: Vorder- und Rückbremse, Vorder- und Rücklicht sind Pflicht.

– Geschwindigkeit: Die maximale Motorenleistung beträgt 0,5 kW und die maximale Geschwindigkeit 20 km/h. Repol

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