Einfachere Regeln für kleine Solaranlagen in Lenzburg

Photovoltaik Der Stadtrat Lenzburg hat per 1. Februar eine neue Regelung zur Melde- und Bewilligungspflicht für Plug & Play-Photovoltaikanlagen beschlossen. Grundlage dafür ist die revidierte Raumplanungsverordnung des Bundes. Ziel ist eine einfachere Bewilligungspraxis unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten.

In Wohnzonen und Arbeitszonen genügt künftig eine Meldung an die Stadt, sofern die Anlage den Vorgaben entspricht. Ein Baugesuch ist in diesen Zonen nicht mehr erforderlich. Die Regelung gilt für Anlagen auf Balkonen, an Fassaden und auf Dächern. In Altstadtzonen sowie bei geschützten oder inventarisierten Gebäuden bleibt hingegen die Bewilligungspflicht bestehen. In diesen Fällen ist weiterhin ein Baugesuch einzureichen. Damit will die Stadt das Ortsbild und schützenswerte Bauten weiterhin gezielt berücksichtigen.

Unabhängig von der Zone sind alle Plug & Play-PV-Anlagen meldepflichtig. Zudem braucht es vor der Montage die Zustimmung der Gebäudeeigentümerin oder des Gebäudeeigentümers beziehungsweise der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Die Anlagen müssen sicher befestigt und windstabil sein, und der Netzbetreiber ist vor der Inbetriebnahme schriftlich zu informieren.

(pd/rfb)

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