Einblick ins Bezirksgericht: Wer urteilt?

Bezirksgericht Am 8. März stehen die Bezirksrichterwahlen an – doch wer sind diese Laienrichter und was unterscheidet sie von den bereits gewählten Bezirksgerichtspräsidenten? Der geschäftsführende Gerichtspräsident Daniel Aeschbach zeigt, wie gemeinsame Rechtsprechung funktioniert.

Daniel Aeschbach: Geschäftsführender Gerichtspräsident am Bezirksgericht LenzburgFoto: zvg
Daniel Aeschbach: Geschäftsführender Gerichtspräsident am Bezirksgericht LenzburgFoto: zvg

Das Aargauer Justizsystem setzt auf ein Zusammenspiel von professionell ausgebildeten Juristen und sogenannten «Laienrichtern». Am Bezirksgericht sind es die Bezirksgerichtspräsidenten und die Bezirksrichter, die gemeinsam Recht sprechen – im Namen des Volkes und mit Beteiligung desselben. Denn: Eine Rechtsprechung soll nicht nur juristisch fundiert sein, sondern auch auf Lebenserfahrung, Praxisnähe und gesundem Menschenverstand beruhen. Die Einführung des Laienrichtertums sei Teil der Reaktion auf den Absolutismus, erklärt Daniel Aeschbach zu den historischen Hintergründen.

Präsident oder Richter: Unterschiede der Gewählten

Sowohl Bezirksgerichtspräsidenten als auch Bezirksrichter werden von den Stimmberechtigten des jeweiligen Bezirks separat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre – eine Wiederwahl ist möglich. Für die beiden Funktionen gelten unterschiedliche Altersgrenzen: Bezirksgerichtspräsidenten scheiden mit Vollendung des 65. Altersjahres aus dem Amt, Bezirksrichter mit 70 Jahren. Die Bezirksgerichtspräsidenten sind für ein festgelegtes Arbeitspensum gewählt, das mehrere Aufgabenbereiche umfasst. Sie tragen die Gesamtverantwortung für die Fallführung und begleiten ein Verfahren von der Einreichung bis zum erstinstanzlichen Urteil. Je nach gesetzlicher Zuständigkeit wirken sie als Einzelrichter oder als Vorsitzende eines Gesamtgerichtskollegiums. Bezirksrichter hingegen werden fallweise beigezogen – bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ab einem Streitwert von 30000 Franken sowie in Strafverfahren mit beantragten Freiheitsstrafen von über einem Jahr.

Unter den Bezirksgerichtspräsidenten übernimmt der geschäftsführende Gerichtspräsident eine leitende Rolle. Am Bezirksgericht Lenzburg ist dies Daniel Aeschbach. Neben seiner richterlichen Tätigkeit verantwortet er die Personalführung und administrative Abläufe, wobei er die Präsidiumskollegen eng einbezieht. Das Gericht vertritt er nach aussen gegenüber der Justizleitung und anderen Bezirksgerichten.

An einem Strang im Bezirksgericht

Während die administrativen Arbeiten vollständig vom fest angestellten Gerichtspersonal erledigt werden, konzentrieren sich die Bezirksrichter auf ihre richterliche Aufgabe: Sie sind an der gesamten Gerichtsverhandlung anwesend, verfolgen Befragungen und Plädoyers, nehmen an der Urteilsberatung teil und wirken an der Urteilseröffnung mit. Zur Vorbereitung studieren sie die Akten und können während der Verhandlung Fragen stellen. In der Urteilsberatung erläutern die juristisch ausgebildeten Richter die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche Ermessensspielräume. Im Zentrum steht zunächst die Feststellung des relevanten Sachverhalts, anschliessend folgt die Diskussion der rechtlichen Würdigung. Kommt keine Einigkeit zustande, wird abgestimmt: Der Gerichtspräsident und die vier Bezirksrichter geben jeweils eine Stimme ab. Da Enthaltungen nicht zulässig sind, fällt mit fünf Stimmen stets ein Entscheid.

Die Zusammenarbeit zwischen Bezirksgerichtspräsidenten und Bezirksrichtern funktioniert gemäss Aeschbach sehr gut. Diskussionen untereinander verlaufen sachlich und respektvoll – getragen von Verantwortungsbewusstsein und der Bereitschaft, unterschiedliche Perspektiven einzubringen.

Ratschläge für die Richterwahl

Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich von der Vielzahl der Wahlen überfordert fühlen, empfiehlt Daniel Aeschbach, sich über die Justiz zu informieren. Konkret befürwortet er den Besuch einer öffentlichen Gerichtsverhandlung, die jeweils rund eine Woche vor dem Termin im Internet publiziert wird. Für den Wahlgang am 8. März rät Aeschbach, Persönlichkeiten zu wählen, die teamfähig sind und Menschen sowie ihre Schicksale respektieren. Ausserdem sei die neuzeitliche Entwicklung der «Feminisierung der Justiz» zu berücksichtigen: Gerade in Strafverfahren erscheine ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis sinnvoll. Für die zwei zu besetzenden Sitze kandidieren vier Personen: Josefina Grossenbacher (parteilos), Kathrin Häusermann (SVP), Cornelia Lindner (SP) und Ruedi Stutz (GLP).

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