Ab Sommer liegt der Ball bei den Eltern
Tagesstrukturen: Das neu erarbeitete Subventionierungssystem für die ergänzende Kinderbetreuung ist in den Startlöchern. Auf die Eltern kommen viele Neuerungen zu.

Auf Anfang neues Schuljahr tritt das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Die Stadt Lenzburg hat sich vorbereitet. Dies veranschaulichten Stadtrat Andreas Schmid, Vorsitzender des Ressorts Soziales, und Kathrin Wohlgemuth, Leiterin Fachstelle Kinder und Familie, am Dienstag an einer Informationsveranstaltung.
Für viele Gemeinden, auch für Lenzburg, bringt das neue Kinderbetreuungsgesetz grosse Änderungen mit sich. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Eltern und nicht die Betreuungseinrichtungen unterstützt werden. Für Lenzburg war damit die Ausarbeitung eines neuen Subventionierungsmodells nötig. Dieses ist mittlerweile startklar. Erste Subventionierungsanträge können Eltern ab 1. Juni 2018 stellen. Der Bezug von Subventionen nach dem neuen System ist ab 1. August 2018 möglich. An der Informationsveranstaltung erfuhren Interessierte unter anderem, wie die Unterstützungsbeiträge beantragt werden, was dabei zu beachten ist, wer anspruchsberechtigt ist, aber auch die wichtigsten Änderungen beim Systemwechsel.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen: Die Eltern beantragen die Subventionierung in Zukunft selbst. Auch gibt es weniger Unterstützung. Die Kosten für den Mittagstisch etwa steigen von bisher 15 auf ganze 22 Franken pro Tag. Neu ist auch, dass die Eltern die Rechnungen der Betreuungsinstitutionen immer zuerst selbst bezahlen. Erst danach können sie den subventionierten Anteil zurückfordern. Die Höhe der Subventionen richtet sich nicht mehr wie bis anhin nach dem Bruttoeinkommen, sondern nach dem «massgebenden Einkommen» analog der Prämienverbilligung.
Das neue Subventionierungsmodell bringt für Eltern, die ihre Kinder ausserhalb des Wohnorts betreuen lassen, eine grundlegende Verbesserung. Bisher konnten sie nicht von Subventionen profitieren. Die Kehrseite der Medaille: Auf die Eltern kommt allgemein ein Mehraufwand zu. Neu müssen beispielsweise die Rechnungen der Betreuungsinstitutionen regelmässig mit den Zahlungsbelegen bei der Fachstelle Kinder und Familie eingereicht werden, und zwar innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum. Ausserdem müssen Anträge für Unterstützungsbeiträge jedes Jahr neu gestellt werden. Beiträge erhält nur, wer die Steuererklärung bis spätestens 30. April eingereicht hat. Für 2018 gilt eine verlängerte Frist bis 31. Mai. Die vielen Neuerungen sorgten im zahlreich erschienen Publikum für einige Fragen, besonders der höhere Betrag für den Mittagstisch bewegte. Bis anhin genoss Lenzburg den Ruf, in Sachen familienergänzende Kinderbetreuung eine grosszügige Subventionspolitik zu betreiben. Mit dem neuen System kommen auf Lenzburger Eltern nun frostigere Zeiten zu.
Antragsformulare und Infos: www.lenzburg.ch.



