Gnade für Bernhard Matter am «Schlossgericht»

Verhandlung im Schlosshof: Zweites «Schlossgericht» der Gesellschaft zum Falken und Fisch, diesmal zu Bernhard Matter. Foto: Fritz Thut
Verhandlung im Schlosshof: Zweites «Schlossgericht» der Gesellschaft zum Falken und Fisch, diesmal zu Bernhard Matter. Foto: Fritz Thut

Schloss Hallwyl: Bereits zum zweiten Mal führte die Gesellschaft zum Falken und Fisch, der Förderverein von Schloss Hallwyl, ein «Schlossgericht» durch. Coronabedingt wurde die Veranstaltung, bei der historischen Kriminellen nach heutigen Gesetzen der Prozess gemacht wird, mit den gebotenen Vorsichtsregeln in den Herbst verschoben. Diesmal wohnten rund 50 Gäste als Geschworene der Verhandlung der Missetaten von Ausbrecherkönig Bernhard Matter bei. Unter der Leitung von alt Bundesrichter Ruedi Ursprung kämpften alt Oberstaatsanwalt Peter Heuberger und Verteidiger Guido Fischer um die Gunst der Zuschauer. Die drei ehemaligen Studienkollegen boten wiederum ein Spektakel an feurigen Plädoyers. Heuberger forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren unbedingt; Fischer machte verschiedene mildernde Umstände geltend und fand 15 Monate  teilbedingt angemessen. Das Gericht traf sich etwa in der Mitte bei 24 Monaten teilbedingt. Der richtige Matter war 1854 in Lenzburg geköpft worden. Das «Schlossgericht» wurde seiner doppelten Bedeutung gerecht, indem dazwischen Lasagne gereicht wurde. 

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