Forderung nach Gesetz für Kampf gegen Quagga-Muschel 

Können in Leitungen grosse Schäden anrichten: Quagga-Muscheln. Foto: Andrea Stalder
Können in Leitungen grosse Schäden anrichten: Quagga-Muscheln. Foto: Andrea Stalder

Hallwilersee: Grossräte aus der Region mit Gabi Lauper Richner als Sprecherin haben eine Motion eingereicht, in der sie die gesetzlichen Grundlagen für den wirkungsvollen Kampf gegen die invasive Quagga-Muschel fordern.

Gabi Lauper Richner (SP, Niederlenz, Sprecherin), Gérald Strub (FDP, Boniswil), Jacqueline Felder (SVP, Boniswil), Maurus Kaufmann (Grüne, Seon), Rolf Jäggi (SVP, Egliswil) und Daniel Mosimann (SP, Lenzburg) haben letzte Woche eine Motion betreffend Schutz des Hallwilersees und anderer Gewässer vor der Einschleppung invasiver Arten, insbesondere der Quagga-Muschel, eingereicht.

Gesetzliche Grundlage fehlt

«Der Regierungsrat soll die gesetzliche Grundlage schaffen für die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung invasiver Arten in den Hallwilersee, insbesondere der Quagga-Muschel», beginnt die Motion. Für den Hallwilersee soll ein Bootsreinigungsgebot für einwassernde Boote mit entsprechenden Kontrollen festgelegt werden.

Die Motionäre begründen ihre Eingabe wie folgt: «Gemäss Medienberichten breitet sich die Quagga-Muschel explosionsartig in den Schweizer Seen aus. Die Quagga-Muschel reist meist als blinder Passagier am Rumpf von Booten oder im Kühlwasser mit. Dadurch gelangt sie von einem Gewässer zum anderen. Auch andere Muscheln könnten auf diese Weise quer durch die Schweiz transportiert werden, warnt das Schweizer Wasserforschungsinstitut Eawag.

Deshalb rät das Institut, die Boote vor jedem Transport zu reinigen oder mehrere Tage trocknen zu lassen. Auch die Einschleppung mit Wassersport- und Freizeitgeräten (zum Beispiel Stand-upPaddle-Boards) kann nicht ausgeschlossen werden.

Der Kanton Aargau hat im Juni 2020 reagiert und eine breit angelegte Informationskampagne gestartet. Dies wird begrüsst, reicht aber unseres Erachtens nicht aus. Zusätzlich zu dieser Sensibilisierungskampagne und zu den Empfehlungen für Bootsbesitzer müssen griffige Massnahmen festgelegt werden.

Ein Bootsreinigungsgebot mit entsprechenden Kontrollen ist notwendig, will man die Verbreitung der Muschel stoppen. Dafür fehlt aber im Kanton Aargau eine gesetzliche Grundlage. Diese ist dringend zu erarbeiten. Denn – wie auf der Webseite des Kantons Aargau zu lesen ist – hat sich die Muschel einmal angesiedelt, könne man sie nicht mehr tilgen und es entstünden laufend Kosten zur Schadensbegrenzung. 

Davon betroffen wäre das wertvolle Ökosystem des Hallwilersees, des Aabachs und weiterer Gewässer flussabwärts, ebenso betroffen wären Infrastrukturanlagen wie das geplante Seewasserwerk in Meisterschwanden, bestehende Wasserkraftwerke oder die Felchenaufzuchtanlagen.» (lba)

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