Veltheim revidiert seine Ortsplanung umfassend
Veltheim In Veltheim liegt die revidierte Nutzungsplanung öffentlich auf. Sie gibt einen Entwicklungsrahmen vor, schafft Anreize für die wichtige Innenentwicklung, will die Siedlungsqualität stärken und das Kulturland erhalten.

Sowohl der Bauzonen- und Kulturlandplan wie auch die Bau- und Nutzungsordnung Veltheim müssen aufgrund ihres Alters überarbeitet und mit den kommunalen Entwicklungsabsichten abgestimmt werden. Zudem verlangen die neuen gesetzlichen Grundlagen und die übergeordneten Planungsinstrumente, die Nutzungsplanung anzupassen.
Der Gemeinderat setzte eine breit abgestützte Planungskommission ein. Herbeiziehen konnten die Kommission und das Planungsbüro Vorarbeiten. Namentlich das an der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2012 genehmigte Leitbild sowie das Räumliche Gesamtkonzept, welches am 30. Juni 2015 vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Wachstum nur beschränkt möglich
Gemäss der fachlichen Stellungnahme vom 24. Februar 2017 geht der Kanton für 2030 von einem Planwert von rund 1550 Einwohnern aus. Die Gemeinde erachtet die Prognose des Kantons als mögliches Szenario. Am 30. Juni 2020 zählte Veltheim 1512 Einwohner. Das Fassungsvermögen der gesamten bestehenden Wohn- und Mischzonen liegt rechnerisch bei rund 1832 Personen.
Für die Gemeinde bedeutet dies, dass für Wohn-, Misch- und Kernzonen keine zusätzlichen Bauzonen ausgeschieden werden können. Das angestrebte Bevölkerungswachstum ist somit innerhalb der bestehenden Bauzonen vorzusehen. Als vordringliche Gebiete zur inneren Verdichtung listet das Planungsbüro Metron Brugg neben dem Unterdorf die Gebiete Ufem Hübel – Oberdorf, Leuematt sowie Vor Erli – Holgass auf. Mit der Aufzonung der Einfamilienhauszone zur W2 wird die zulässige Ausnützung von 0,4 auf 0,5 angehoben. Somit werden Mehrfamilienhäuser in allen Wohnzonen möglich.
Sorge tragen zum Ortsbild
Das Ortsbild von Veltheim ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) von nationaler Bedeutung eingestuft. Der historisch gewachsene, wertvolle Ortskern weist eine hohe Lebensraumqualität auf. In den bis zum 7. September öffentlich aufliegenden Akten geht spürbar hervor, dass die Siedlungs-, Wohn- und Landschaftsqualität nicht nur erhalten, sondern gesteigert werden soll.
Die Rechtskraft der massgeschneiderten Gemeindebauvorschriften ist absehbar. In der Folge gilt es, auch die neu definierten Planungsgrundsätze umzusetzen. In der Pflicht stehen die privaten Grundeigentümer, die Investoren und der Gemeinderat.