Millionen-Brocken steht an
Niederlenz Die Gemeinde steht vor einer happigen Investition. An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni ist die Sanierung des Schulhauses Rothbleicherain für 5,8 Millionen Franken trak-tandiert.

Der Gemeinderat Niederlenz unterbreitet der kommenden Einwohnergemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit von 5,8 Millionen Franken. Das Schulhaus Rothbleicherain ist umfassend zu modernisieren und für einen zeitgemässen Schulbetrieb zu rüsten. Beabsichtigt ist, in das Dachgeschoss zwei zusätzliche Klassenzimmer einzubauen und das Gebäude erdbebensicher zu gestalten. Just aus dem letzteren Grund ist eine Sanierung stockwerkweise nicht möglich. Fazit: Der Schulbetrieb muss ausgelagert werden. «Damit können die Gefahren von einem gleichzeitigen Schul- und Baubetrieb eliminiert und die Bauzeit kann massiv verkürzt werden», hält der Gemeinderat fest.
Ursprünglich war von der Arbeitsgruppe «Strategische Schulraumplanung» geprüft worden, das Schulhaus abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der Gruppe gehören an: Jürg Link, Gemeindeammann, Heiri Zobrist, Vizeammann, Andreas Kilchenmann, Präsident der Schulpflege, und Bruno Studer, Mitglied der Schulpflege.
Hilfe vom Berufsbildungszentrum
Die Schul- und Nebenräume können während der Bauarbeiten aufgrund des umfangreichen Raumbedarfs nicht in die benachbarten Gemeinden Lenzburg oder Möriken-Wildegg ausgelagert werden. Drei Schulabteilungen lassen sich im bestehenden Containerprovisorium auf dem Schulareal unterbringen. Das Schulhaus BBZ (Gartenbauschule) kann vier Schulabteilungen, einen Werkraum mit Materialraum sowie Lehrerzimmer und Sekretariatsräume aufnehmen. In der Villa BBZ finden drei Schulabteilungen und Einzelräume für den Musikunterricht Unterschlupf.
Die Baukosten sind über eine Kapitalaufnahme zu finanzieren. Im besten Fall könnte noch in diesem Sommer mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen werden und die Fertigstellung könnte im Oktober 2021 erfolgen. Gleichwohl muss sich der Gemeinderat damit befassen, bei Bedarf eine Erhöhung des Gemeindesteuerfusses zu erwägen.