Das neue Abfallreglement muss wieder nach Bern

Holderbank Ein Liegenschaftsverkauf sorgt für Entspannung in der Gemeindekasse, das neue Abfallreglement hingegen für Diskussionen. An der Sommergemeindeversammlung in Holderbank zeigte sich: Kleine Beträge können grosse Wellen schlagen.

Eigentlich hätte es Formsache sein sollen. Frau Vizeammann Sonja Gygli war die Anspannung anzusehen, als sie die Jahresrechnung 2024 an der Holderbanker Sommergemeindeversammlung präsentiert. Für eine Entspannung in der Gemeindekasse – ohne dass die Steuerzahler dafür bluten müssten – sei es essenziell, dass das versammelte Stimmvolk den einige Traktanden später verhandelten Verkauf der Parzelle «Rossweid» an die JKB Immobilien AG zwischen Lilien- und Birkenweg für 4,4 Millionen Franken genehmigt. Dem Verkauf wurde dann auch mit zwölf Nein- zu 67 Ja-Stimmen stattgegeben. Darauf angesprochen, zeigt Gemeindeammann Urs Pfründer sich nach der Versammlung sichtlich erleichtert: «Ich hätte auch gedacht, dass es mehr Diskussionsbedarf geben würde.» Für Diskussionen sorgte dann aber wider Erwarten das revidierte Abfallreglement. Der Gemeinderat beantragte, dass die Grundgebühr statt wie bisher 60 neu auf 40 Franken festgelegt würde. Die neuen Zahlen seien vom eidgenössischen Preisüberwacher in Bern genehmigt worden. Altgemeinderat Werner Schneider konnte sich mit seinem scherzhaft als «Antrag Werni» betitelten Vorstoss, dass die Grundgebühr neu auf 20 statt auf die vorgeschlagenen 40 Franken festzulegen sei, knapp mit 34 zu 31 Stimmen durchsetzen. Dies bedeutet nun aber, dass der Preisüberwacher das Reglement erneut bewilligen muss.

Auch wenn der Gemeinderat sich nun erneut mit dem revidierten Abfallreglement beschäftigen muss, gab es seitens der Stimmbürger eine Geste der Anerkennung für die kommunale Exekutive: Die Arbeit des Gemeinderats wird einstimmig um einige hundert Franken höher entschädigt als bisher.

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