Lösung für die Natur ist in Sicht
Niederlenz Seit Ende Januar präsentiert sich die Aabachmatte in Niederlenz durch umgestürzte Bäume verändert. Belassen oder aufräumen? Nun dürfte die Lösung gefunden sein.

Immer noch zu sehen in der Aabachmatte Niederlenz sind seit vier Monaten die von der Schneelast zu Boden gedrückten Bäume, ein Aabach, der sich einen neuen Weg suchen musste und ein teilweise weggespülter kantonaler Wanderweg. Soll aufgeräumt oder soll das Bild belassen werden?
In Niederlenz sind die Meinungen geteilt. Wäre da nicht Coronazeit, würden an den Stammtischen die Ansichten wohl ausgiebig diskutiert und die Standpunkte womöglich lautstark vertreten.
«Es kommen viele Anfragen auf mich zu, wie es mit dem Areal weitergehen soll», erklärt Gemeinderat Toni Grob. Nun zeichnet sich eine Lösung ab. Die Haltung der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt lautet positiv und ist dem Gemeinderat eröffnet worden. Konkret gefährden die umgestürzten Bäume die Hochwassersicherheit nicht. Die zuständige Abteilung kommt daher zum Schluss, dass das Bild, das sich präsentiert, höchst erfreulich und begrüssenswert sei.
Spezialzone Aabachmatte
Die kantonalen Fachstellen berufen sich auf die Vorschriften der Spezialzone Aabachmatte unterhalb des Dorfes zwischen der Wildeggerstrasse und dem Aabach. «Diese dient der Erhaltung und Aufwertung der Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart. Das ganze Kulturland ist einer extensiven Bewirtschaftung zuzuführen und die Uferbestockung des Aabaches naturnah zu pflegen.» Durch die umgestürzten Bäume hat sich die Uferzone verändert. Das Bachprofil wurde teilweise gestaut und das Wasser suchte sich einen neuen Weg und überschwemmte streckenweise das Kulturland. Arg beeinträchtigt wurde der kantonale Wanderweg. Zwischenzeitlich ist ersatzweise ein Trampelpfad entstanden. Die kantonale Abteilung Landschaft und Gewässer stuft das Bild in der Aabachmatte als konform mit den Zonenbestimmungen ein. Die Natur hat sich einen Teil zurückerobert und darf zu walten beginnen. Um die Sachlage zu erklären, sollen an zwei Stellen Informationstafeln aufgestellt werden.