Gestürzt auf vorschriftswidriger Treppe

<em>Noch vorschriftswidrig:</em> Neue Aussentreppe verfügt über keinen Handlauf. Foto: Alfred Gassmann
<em>Noch vorschriftswidrig:</em> Neue Aussentreppe verfügt über keinen Handlauf. Foto: Alfred Gassmann

Niederlenz Nasses Herbstlaub auf der Treppe und kein Handlauf. Da verwundert es nicht, dass eine betagte Mieterin am Tulpenweg 10 auf der Aussentreppe stürzte. Eine hilfsbereite Velofahrerin half der Gestürzten beim Aufstehen. Die verletzte Frau pflegte in der Folge ihren bereits lädierten rechten Fuss mühsam selber. Die vorschriftswidrige Treppe verbindet die Umgebung am Tulpenweg mit dem Rad- und Fussweg Lenzburg–Niederlenz. Nicht verstehen kann sie, dass ein Handlauf nach wie vor fehlt, sind doch die gesetzlichen Vorschriften klar: Treppen ab fünf Stufen müssen über einen Handlauf oder ein Geländer verfügen, damit der Nutzer sich am Handlauf beim Begehen halten kann. Auch Treppen im Freien unterliegen dieser Vorschrift, wenn sie von der Öffentlichkeit benutzt werden können. Die Treppe am Tulpenweg 10 weist neun Stufen auf und ist frei zugänglich, will heissen, sie ist nicht abgesperrt.

Nach einer Erkundigung beim Gemeindeammann sowie beim BFU-Beauftragten von Niederlenz kommt nun Bewegung ins Spiel. «Zurzeit erfolgt die Abnahme der Umgebung sowie der Treppe durch die Bauverwaltung. Im Zuge dessen wird die Eigentümerschaft aufgefordert, einen normgerechten Handlauf anzubringen», hält Cyrill Gisi, der BFU-Beauftragte der Gemeinde Niederlenz, schriftlich fest. Da bleibt zu hoffen, dass der Winter nicht als Spielverderber auftritt. Nicht auszudenken sind mögliche Folgen eines Sturzes bei Eis- und Schneeglätte. (AG)

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