Die geplanten Alterswohnungen nehmen nun endlich Fahrt auf
Schafisheim Ältere Singles oder Ehepaare dürfen hoffen. In der Stapfe werden die planerischen Voraussetzungen für Wohnbauten «Wohnen im Alter» geschaffen. Der bisherige Weg zum Ziel war zeitraubend.

Alterswohnungen entsprechen in Schafisheim einem zunehmenden Bedürfnis. Ein Blick auf die Altersstruktur der Gemeinde genügt, um festzustellen, dass die Einwohner immer älter werden. Kommt hinzu: Das Interesse an Alterswohnungen lieferten die «Schofiser» gleich selber. Als die Oberkulmer Baufirma Faes AG die Bevölkerung von Schafisheim zu einer Besichtigung von realisierten Alterswohnungen in Oberkulm einlud, liessen sich 80 Einwohner von Schafisheim diese Gelegenheit nicht entgehen.
Karin und Serge Faes kennen die Wohnbedürfnisse der Menschen im dritten Lebensabschnitt. Die Wohnungen müssen per Lift erreichbar, hindernisfrei und mit einem gedeckten Balkon ausgestattet sein. Das 2017 auf der Gemeindeverwaltung Schafisheim eingereichte Baugesuch der Baufirma Faes AG für 30 Alterswohnungen in der Stapfe erfüllte diese Anforderungen.
Zonenkonformität umstritten
Das Projekt Sunnepark befand sich allerdings in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeB. Die Zonenkonformität von Alterswohnungen in der Zone OeB ist aufgrund der aktuellen Rechtsprechung umstritten. Schliesslich hat der Investor das Baugesuch im Sommer 2020 zurückgezogen. An einem altersgerechten Wohnangebot möchte der Gemeinderat aber weiterhin festhalten.
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde von der Gemeindeversammlung am 25. September 2019 beschlossen. Von diesem Beschluss ausgeklammert wurde die Zuweisung der rund 2,7 Hektaren umfassenden Fläche in der Zone OeB. Die Ausklammerung des Gebiets Stapfe aus der Gesamtrevision ermöglichte eine sorgfältige, neue Beurteilung unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen. Das Ergebnis ist in der Bauzonenplanteiländerung «Stapfe II» enthalten. Rund 0,87 Hektaren werden der Dorfzone DZ mit massgeschneiderten Zonenbestimmungen zugeordnet. Mit dieser planerischen Lösung wird die Grundlage geschaffen, in der Stapfe Wohnungen bauen zu können. Mindestens 25 Prozent der anrechenbaren Geschossfläche müssen aber als altersgerechte Wohnungen konzipiert werden. Ferner müssen sich die Bauten überzeugend in die Umgebung einfügen.
Die Bauzonenplanteiländerung «Stapfe II» liegt im Sinne der Mitwirkung noch bis am 15. Februar auf der Gemeindekanzlei Schafisheim öffentlich auf.