«Brunnrain» bleibt nicht grün
Niederlenz Das Areal Brunnrain in der Kernzone K mitten im Dorf präsentiert sich unternutzt. Dies soll sich nun ändern. Bis am 15. Februar lag der gleichnamige Gestaltungsplan öffentlich auf.

Teilweise brachliegende Bauparzellen mitten im Dorf, bewachsen mit heckenartigen Gebüschen, und vorhandene «verschachtelte» und sanierungsbedürftige Gebäude: Das Areal Brunnrain birgt starkes Potenzial für eine intensivere Nutzung. Ganz zu schweigen, dass die 7346 Quadratmeter messende Perimeterfläche mit den zwölf Parzellen den Ortskern massiv aufwerten könnte. Der Brunnrain ist der Kernzone K zugeordnet und mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Klar begrenzt ist der Perimeter des Gestaltungsplans: durch die Strasse Dorfrain, die wertvolle Grünzone des Aabachs, das Hetex-Areal und das Trassee der ehemaligen SBB-Geleise der Seetalbahn.
Direkt an der Strasse Dorfrain befindet sich das ehemalige Zehntenhaus des Schlosses Lenzburg, erbaut im 15. Jahrhundert. Das dominante Gebäude von nationaler Bedeutung ist im kantonalen Denkmalschutz-Verzeichnis aufgeführt. Die benachbarte ehemalige Feilenhauerei, im Bauzonenplan als kommunales Kulturobjekt bezeichnet, darf nicht abgebrochen, zerstört oder in wesentlichen Grundzügen verändert werden. Diese Baugruppe im alten Dorfteil verdient ortsbaulich eine Klärung. Gemäss den Planungsunterlagen werden daher drei Gebäude abgebrochen und machen Platz für ein neues Überbauungskonzept.
Spielraum für die Neubauten
Die mögliche Überbauung des Gestaltungsplanareals reifte schrittweise heran. Im Perimeter lassen sich drei neue Gebäude platzieren. Baufelder definieren ihre Lage. Der nördlichste Bau ist mit einem Giebeldach versehen und ergänzt einfühlsam das Ensemble Zehntenhaus/Feilenhauerei. Die beiden anderen Baukörper sind mit einem Flachdach ausgebildet und unterscheiden sich klar, aber respektvoll vom Altbestand beim Zehntenhaus.
Während das Richtprojekt vom Büro Frei Architekten AG in Aarau stammt, wurde die Umgebung in einem Landschaftsarchitekturbüro in Cham geplant. Der Brunnrain ist mit Fusswegen optimal erschlossen. Für den motorisierten Verkehr erfolgt der Anschluss konzentriert an den Dorfrain. Die anhand des Richtprojekts formulierten Sondernutzungsvorschriften ermöglichen dereinst bewusst Spielraum bei der Projektierung der Neubauten. Das unabhängige fachliche Gutachten auf elf Seiten vom 1. Oktober 2020 stellt dem Gestaltungsplan sehr gute Noten aus.