Baugesuche weichen vom Gestaltungsplan ab

Möriken-Wildegg Gegen die Baugesuche für sechs Mehrfamilienhäuser im Sandacher sind Einsprachen eingegangen. Die Projekte weichen vom rechtskräftigen Gestaltungsplan ab und berufen sich dabei auf die «gleichwertige Gestaltungsqualität». Nun muss der Gemeinderat entscheiden.

<em>Überbauung Sandacher wirft Fragen auf: </em>Die Bauprojekte weichen vom rechtskräftigen Gestaltungsplan ab. Foto: mno
<em>Überbauung Sandacher wirft Fragen auf: </em>Die Bauprojekte weichen vom rechtskräftigen Gestaltungsplan ab. Foto: mno

Seit dem Frühling übertönt auf dem Sandacher Baulärm die Kuhglocken. Leitungen und eine Strasse werden durch die gut vier Fussballfelder-grosse Weide oberhalb des Dorfzentrums gezogen. Neben der Strasse erblickten unlängst erstaunte Kühe, Anwohner und Passanten einen eindrücklichen Stangenwald. Während sich das Vieh naturgemäss um seine Nahrungsgrundlage sorgte, fragten sich die menschlichen Betrachter: «War das wirklich so gedacht?» Immerhin gehört die auf zwei Seiten an alte Bauernhäuser grenzende Wiese zum Dorfbild wie die Häuser selber. Folglich wird deren Bebauung das Erscheinungsbild der Gemeinde nachhaltig prägen.

Der Gemeinderat war sich dieser Tatsache bewusst, als er 2014 die Bevölkerung zu einem Mitwirkungsverfahren einlud. Der daraus hervorgegangene, Ende 2016 verabschiedete «Gestaltungsplan Sandacher» regelt die Rahmenbedingungen für eine Bebauung, welche sich «gut in die örtliche Situation am Rand des Dorfkerns einordnet».

Die Bauprofile kündigten drei Baugesuche der A+W Immobilien AG aus Lenzburg an. Die Projekte mit insgesamt 41 Wohnungen weichen vom Gestaltungsplans ab: Zwei Häuser sollen weggelassen, die Verbleibenden dafür grösser ausgelegt werden. Fünf der sechs geplanten Gebäude stehen in der «Wohnzone W2/0.45», die gemäss Bauordnung maximal vier Wohnungen pro Haus zulässt. Da die Gebäude hingegen sechs bis acht Wohnungen beherbergen, weisen sie zonenunübliche Gebäudelängen von bis zu 32 Metern auf.

«Einordnung» in die Dorfzone

In der Dorfzone, neben den alten Bauernhäusern der oberen Lehmgrube, soll das sechste Mehrfamilienhaus das abbruchreife «Hartmann»-Bauernhaus ersetzen. Hier müssen Neubauten gemäss Bauordnung «die bestehende Siedlungsstruktur unterstützen und ergänzen». Ob das projektierte, rund 30 Meter lange Gebäude mit neun Wohnungen diese Anforderung erfüllt, ist fraglich. Dies umso mehr, da es ein Vollgeschoss mehr vorsieht als die «im Normalfall» zweigeschossige Bauweise.

Bei allen Abweichungen stellt das Gesuch auf einen Paragrafen ab, der Änderungen zum Gestaltungsplan zulässt, «wenn mindestens eine gleichwertige Gestaltungsqualität erzielt wird». Ein Fachgutachten von Flury Planer + Ingenieure AG aus Lenzburg bestätigt diese Qualität mit Einschränkungen.

Ball liegt beim Gemeinderat

Die Gemeinde will zum laufenden Verfahren keine Auskunft erteilen. Dass gegen die Bauvorhaben Einwendungen eingereicht wurden, ist jedoch unbestritten. Nun muss der Gemeinderat die Frage beantworten: Wie weit darf ein Bauprojekt, abgestützt auf das Argument der gleichwertigen Gestaltungsqualität, von den Vorgaben des Gestaltungsplans abweichen? Oder anders gefragt: War das wirklich so gedacht? (mno)

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