An Urne über BNO abstimmen

Unterschiedliche Meinungen: Soll etwa das Tanner-Haus an der Oberdorfstrasse durch die neue Dintiker BNO geschützt bleiben? Foto: Fritz Thut
Unterschiedliche Meinungen: Soll etwa das Tanner-Haus an der Oberdorfstrasse durch die neue Dintiker BNO geschützt bleiben? Foto: Fritz Thut

Dintikon: Am 18. Oktober kommt es zu einer kantonalen Novität: Die Dintiker Stimmberechtigten stimmen an der Urne über die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ab.

Das Geschäft, das gemeinhin als BNO-Revision bezeichnet wird, heisst hier «Gesamtrevision Nutzungsplanung, Siedlung und Kulturland der Gemeinde Dintikon». Mit der Anpassung dieser Unterlagen wird periodisch über die Planungsgrundlagen für die weitere Entwicklung eines Dorfes entschieden.

Die alte Dintiker BNO stammt aus dem Jahr 1997 und muss nur schon deshalb angepasst werden, weil inzwischen verschiedene übergeordnete Rahmengesetze angepasst wurden. Im November 2015 wurde an der Gmeind der Startschuss zur Überarbeitung gegeben, indem der entsprechende Kredit gesprochen wurde.

Zur Unterstützung und breiteren Abstützung setzte der Gemeinderat eine Kommission ein. Im Herbst 2017 fand das öffentliche Mitwirkungsverfahren statt. Nach der kantonalen Vorprüfung erfolgte im Mai und Juni 2019 die öffentliche Auflage. Wegen diverser Einwendungen zum Thema Dorfbild- und Objektschutz im Zentrum fand im Februar 2020 ein öffentliches Forum statt. Nach einer zweiten Auflage der angepassten Vorlage gingen keine Einwendungen mehr ein.

Keine Gmeind möglich

Die BNO schien nun mehrheitlich akzeptiert und abstimmungsreif. Geplant war dafür eine ausserordentliche Gemeindeversammlung am Dienstag dieser Woche. Wegen der Coronaauflagen und des zu erwartenden Interesses musste die Gmeind abgesagt werden. «Wir haben auch andere Hallen geprüft. Doch wir haben keine Alternativen», so Gemeindeammann Ruedi Würgler an einer Medienorientierung.

So wählte der Gemeinderat den ungewöhnlichen, aber dank einer Coronaspezialverordnung der Aargauer Regierung möglich gewordenen Weg: Über die neue BNO soll am 18. Oktober an der Urne abgestimmt werden. Dass dies auch bei einem solch komplexen Geschäft möglich sei, liess man sich in Dintikon vom Rechtsdienst der kantonalen Gemeindeabteilung bestätigen.

Beschwerde ist hängig

Gegen die geplante Urnenabstimmung ist beim Rechtsdienst des Regierungsrats eine von 42 Personen unterzeichnete Beschwerde eingegangen. Es wird da eine superprovisorische Verfügung verlangt, die den Urnengang unterbindet.

An seiner Sitzung vom Montag dieser Woche hat der Gemeinderat «lang und intensiv diskutiert», wie er verfahren will. «Obwohl wir wissen, dass es im Kanton noch kein entsprechendes Präjudiz gibt, haben wir entschieden, dass wir die Urnenabstimmung durchziehen», so Würgler. Die Unterlagen sind inzwischen eingepackt und zum Versand bereit.

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