Unverheiratet und Eltern

Gabriela Furter

Gabriela Furter

In der Schweiz wird heute fast jedes dritte Kind ausserhalb der Ehe geboren. Rechtlich gesehen gibt es in dieser Konstellation einiges zu beachten. Ganz wichtig ist, dass das Kind vom Vater anerkannt wird. Anders als bei verheirateten Eltern, wo der Ehemann automatisch als Vater gilt, muss ein unverheirateter Vater das Kind anerkennen, damit das Verwandtschaftsverhältnis entsteht. Die Kindesanerkennung wird auf einem Zivilstandsamt gemacht und kann sowohl vor wie auch nach der Geburt erfolgen. Weigert sich der Vater, das Kind anzuerkennen, schaltet sich die Kindesschutzbehörde ein und es wird eine Beistandschaft errichtet mit dem Auftrag, den Vater ausfindig zu machen und notfalls eine Vaterschaftsklage einzureichen.

Sind die Eltern verheiratet, haben automatisch beide die gemeinsame elterliche Sorge und können nur gemeinsam über wichtige Themen wie den Aufenthaltsort des Kindes, medizinische Eingriffe, religiöse Erziehung, Schul- und Berufswahl entscheiden. Sind die Eltern nicht verheiratet, hat zunächst nur die Mutter die alleinige elterliche Sorge inne. Die Eltern können aber gemeinsam beim Zivilstandsamt (anlässlich der vorgeburtlichen Anerkennung des Kindes) oder der Kindesschutzbehörde (nach der Geburt) eine gemeinsame Erklärung über die elterliche Sorge abgeben und in der Folge besteht die gemeinsame elterliche Sorge. Ist ein Elternteil mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht einverstanden, kann sich der andere Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden, welche dann entscheidet. Die gemeinsame elterliche Sorge wird nur in absoluten Ausnahmefällen nicht gewährt.

In Bezug auf den Kontakt zu beiden Elternteilen und die Höhe des Unterhalts spielt es für das Kind keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Für die Eltern hingegen ist in jedem Fall eine vertiefte Abklärung wichtig, inwiefern sie sich durch Ehevertrag, Erbvertrag, Konkubinatsvertrag und dergleichen absichern können.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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