Steuern – Tempo 30 – Eigenmietwert: Der Grosse Rat hat seine Arbeit in der neuen Legislatur aufgenommen

Rolf Jäggi

Um Punkt zehn Uhr läutete die Grossratsglocke und der neue Grossratspräsident, Markus Gabriel aus Uerkheim, eröffnete die 2. Ratssitzung der Legislaturperiode 2025–2028. Bereits zu Beginn der Ratssitzung war das Thema Steuern im Zentrum der Ratsdebatte. Die Schweizerische Nationalbank SNB hat bekannt gegeben, dass der Kanton Aargau 162 Millionen Franken erhalten wird. Das hat die FDP mit einer Fraktionserklärung auf den Plan gerufen, welche eine Steuersenkung forderte. Bereits in der letzten Budgetberatung forderte die FDP eine Steuerreduktion von 3 Prozent und die SVP eine Reduktion von 5 Prozent. Dies unter dem Hintergrund, dass die Ausgleichreserve des Kantons Aargau rund eine Milliarde Franken beträgt. Die «Mitte-linke»-Ratsmehrheit hat beide Anträge auf Steuerreduktion damals abgelehnt.

Das Bundesparlament hat in der Wintersession die Abschaffung des Eigenmietwertes beschlossen. Abschliessend wird jedoch das Stimmvolk über die Abschaffung des Eigenmietwertes entscheiden. Wegen des Entscheids des Bundesparlaments reichte die Aargauer SP eine Motion mit Antrag auf Dringlichkeit ein, dass das neu revidierte Steuergesetz, welches ab dem 1. Januar in Kraft ist, einem Moratorium unterstellt werden soll, das heisst, dass es nicht zur Anwendung kommt. Für mich war dieser Antrag ein Affront gegen alle Liegenschaftseigentümer und gegen das Aargauer Parlament, welches das Gesetz erst vor kurzem beschlossen hat. Der Grosse Rat hat die Dringlichkeit dann auch mit 101 zu 31 Stimmen klar abgelehnt. Schlussendlich ging es bei diesem ideologischen Anliegen darum, möglichst viele Steuereinnahmen zu generieren beziehungsweise zu horten, damit sie der Staat beziehungsweise der Kanton wieder umverteilen kann.

Eine «links-grüne» Motion fordert, dass auf der Ammerswilerstrasse in Lenzburg ein Pilotprojekt zu Tempo 30 auf der Kantonsstrasse eingeführt werden soll. Der Regierungsrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, was ohne Diskussionen auch erfolgte. Ich persönlich bin klar gegen Tempo 30 auf Kantonsstrassen. Kantonsstrassen sind grundsätzlich leistungsorientierte Verkehrsstrassen und sollen den Verkehr flüssiger machen und nicht behindern (zum Beispiel Busverkehr). So sieht es auch das Bundesrecht vor. Die Forderung auf Temporeduktion ist im konkreten Fall rein ideologisch motiviert und hat mit Verkehrssicherheit oder Lärmschutz aus meiner Sicht nichts zu tun.

Umstritten war, ob die aargauische Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» formell gütig ist oder nicht. Juristisch gibt es hier verschiedene Ansichten. Die Gültigkeit der Initiative hat der Grosse Rat bejaht, sie jedoch inhaltlich mit 97 zu 35 Stimmen deutlich abgelehnt. Ich empfehle Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, die Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» an der Urne ebenfalls abzulehnen.

 

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