Recht-Tipp: Verhalten nach Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist eine absolute Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Umso wichtiger ist es, dass man seine Pflichten kennt, um die Lage nicht noch zu verschlimmern.
Ein Autofahrer fährt auf dem Zebrastreifen einen Fussgänger an. Der Autofahrer hält sofort an und kümmert sich um den verletzten Fussgänger. Als dieser ihm versichert, seine Frau komme gleich und fahre ihn ins nahe gelegene Krankenhaus, fährt der Autofahrer weiter. Er begeht damit Fahrerflucht – diese wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Dass umgehend angehalten und die Unfallstelle gesichert werden muss, wissen die meisten. Aber es gibt klare Unterschiede bei den Pflichten – je nachdem, ob eine Person zu Schaden gekommen ist oder ob es bloss Sachschaden gegeben hat. Wenn eine Person verletzt wurde, ist jeder – auch ein unbeteiligter Dritter – verpflichtet, Hilfe zu leisten (beispielsweise Bergung von Verletzten aus dem Gefahrenbereich, Transport in ein Krankenhaus). Als verletzt gilt eine Person bereits bei kleinen Schürfungen und Prellungen.
Wenn nun aber eine Person verletzt wurde, muss zwingend die Polizei verständigt werden. Nur in Ausnahmefällen – die Verletzungen beschränken sich auf kleine Schürfungen und Prellungen und die verletzte Person besteht nicht auf der Benachrichtigung der Polizei – darf darauf verzichtet werden. Der verletzten Person sind Name und Adresse anzugeben. Generell ist zu empfehlen, auch bei kleinen Verletzungen die Polizei zu rufen, denn manchmal ist die Schwere der Verletzung erst im Nachhinein ersichtlich (zum Beispiel Schleudertrauma).
Sofern bloss Sachschaden entstanden ist, muss die geschädigte Person informiert werden. Das Anbringen einer Notiz oder einer Visitenkarte am beschädigten Fahrzeug oder am Briefkasten genügt nicht. Ist die geschädigte Person nicht erreichbar, so muss die Polizei verständigt werden.
Wird ein Tier angefahren und verletzt, so muss der Autofahrer sofort anhalten und den Eigentümer oder – falls nicht bekannt – die Polizei informieren.
Ich wünsche allzeit gute und sichere Fahrt.
«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg eine Kanzlei.