Recht-tipp

Nicht jede Erbschaft ist Grund zur Freude. Finanziell kann die Erbschaft für den Erben nämlich weitreichende Konsequenzen haben: Man erbt nicht nur die Aktiven, sondern auch die Passiven, also die Schulden. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig zu prüfen, ob man das Erbe annehmen oder ausschlagen will. Denn die Schulden des Erblassers werden zu Schulden des Erben.

Erbinnen und Erben haben ab Kenntnis des Todesfalls drei Monate lang Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Wer innerhalb dieser Frist nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen. Mit allen Rechten, aber auch allen Pflichten. Dazu gehört insbesondere die Haftung für allfällige Schulden der verstorbenen Person. Ist der Nachlass aber offenkundig überschuldet beziehungsweise die Zahlungsunfähigkeit des Verstorbenen amtlich festgestellt, so wird die Ausschlagung vermutet. Wollen die Erben die Erbschaft dennoch annehmen, müssen sie dies innert derselben drei Monate erklären.

Nicht immer ist die Vermögenslage des Verstorbenen aber offenkundig. In dieser Situation kann jeder Erbe innert eines Monats nach dem Tod des Erblassers ein öffentliches Inventar verlangen. Dabei wird von der zuständigen Behörde eruiert, wie es um den Nachlass finanziell bestellt ist: Wie viele Aktiven bestehen? Wie viele Passiven? Nach Zustellung des öffentlichen Inventars läuft erneut eine Monatsfrist für die weitere Entscheidung. Der Erbe hat nun unter anderem die Möglichkeit, die Erbschaft unter öffentlichem Inventar anzunehmen. Das bedeutet, dass er nur für diejenigen Schulden haftet, die im öffentlichen Inventar aufgeführt sind. Tauchen später noch weitere Gläubiger auf, gehen diese leer aus. Somit ist das öffentliche Inventar eine sichere Strategie, obschon es rund 5000 Franken kosten kann. Selbstverständlich hat der Erbe auch die Möglichkeit, die Erbschaft ganz auszuschlagen (falls sie überschuldet ist) oder ganz anzunehmen (inklusive allfälliger weiterer Schulden).

Wer erbt, sollte sich daher frühzeitig informieren und unbedingt die Fristen beachten.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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