Rechnung, Tempo 30 und Baueinsprachen

Das am längsten dauernde Geschäft am Dienstag war der Jahresbericht 2024. Mit einem Überschuss von 143,8 Millionen Franken erhöht sich das Geld in der Aargauer «Ausgleichsreserve» auf 1101 Millionen Franken. Während man auf der einen Seite Steuerreduktion von 10% forderte, ist meine Partei, die EVP, überzeugt, dass wir von dem Geld in nächster Zeit einiges brauchen werden, um aufgeschobene Ausgaben decken zu können. Besonders Gebäude für Kantons- und Gesundheitsschulen. Auch durch das Entlastungspaket des Bundes sind Mehrbelastungen absehbar. Wenn dann noch Geld übrig ist, habe ich nichts gegen Steuersenkungen. Viel zu diskutieren gab, wer in Gemeinden über Tempo 30 entscheiden darf. Gemäss Bundesrecht liegt diese Kompetenz beim Gemeinderat und es wäre gemäss Regierungsrat ein Systembruch, wenn nur eine einzelne Verkehrsanordnung – nämlich Tempo 30 – durch die Legislative beschlossen wird, alle anderen aber nicht. Auch die EVP lehnte den Vorstoss ab, der aber eine Mehrheit fand. Wir finden, wie schnell man durch ein Quartier fahren darf, kann ganz gut durch den Gemeinderat abgewogen werden. Bringen wir doch gewählten Exekutiven mehr Vertrauen entgegen und lassen sie arbeiten. Sie sind demokratisch gewählt. Tempo 30 erfasst meistens nur einzelne Quartiere – aber alle stimmen darüber ab, was nicht wirklich demokratisch ist, wie es die Motion vermeintlich als Ziel hatte. Bei fast jedem politischen Entscheid geht es um dasselbe: Wollen wir etwas ermöglichen, oder wollen wir Missbrauch verhindern. Werden Missbräuche eingeschränkt, dann werden auch jene Personen eingeschränkt, die etwas voranbringen möchten. Werden den Macherinnen weniger Steine in den Weg gelegt, dann haben auch Verhinderer ein leichteres Spiel. Dieses Dilemma zeigte auch ein drittes Traktandum, das unsere Region betrifft. Viele Baueinsprachen werden nur gemacht, um ein Bauprojekt zu verzögern, obwohl das Baugesuch eigentlich korrekt wäre. Eine Motion wollte solche «taktische Baueinsprachen und Baubeschwerden» erschweren. Allerdings: Eine offensichtlich missbräuchliche Beschwerde kann eine Gemeinde schon heute abweisen. Und wenn die Einsprache mit Hilfe eines Anwalts formuliert wird, wird es auch in Zukunft so sein, dass kaum nachgewiesen werden kann, ob sie missbräuchlich ist. Der Nutzen eines neuen Gesetzes ist deshalb fraglich. Die EVP ist dagegen, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens erhöht werden, denn viele Einwendungen sind sehr wohl berechtigt, diese wollen wir nicht einschränken. Die Motion wurde in ein Postulat umgewandelt, hatte so bessere Chancen und wurde angenommen.