Post aus Aarau: Noch einmal ging es heiss zu und her
Letztmals wurde der Richtplan des Kantons Aargau im Jahr 2011 gesamtrevidiert. Mit der Gesamtüberprüfung wurde der Richtplan nun den in den letzten 12 Jahren veränderten Verhältnissen angepasst. Die Haltestelle der Seetalbahn in Alliswil (Boniswil) hätte gemäss Regierungsrat aus dem Richtplan gestrichen werden sollen. Auf Antrag von Grossratskollege Gérald Strub hat der Grosse Rat allerdings entschieden, die Haltestelle im Richtplan zu belassen.
Obligatorische Sicherheitsveranstaltung
Eine hitzige Diskussion bei heissen Temperaturen entstand eigentlich nur bei der Beratung über die Revision des kantonalen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes. Da der Bund die Dienstjahre beim Zivilschutz von 20 auf 14 Jahre gekürzt hat, fällt ein Drittel des Bestandes beim Zivilschutz weg.
Der Regierungsrat hat deshalb zur Stabilisierung der Bestände die Einführung einer Sicherheitsveranstaltung vorgeschlagen, an welcher alle Schweizer Frauen und Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung im 23. Altersjahr teilnehmen müssen.
Der Grosse Rat steht klar hinter dieser Idee – auch ich. Denn nichts tun ist keine Option. Das Parlament hat aber kontrovers diskutiert, ob die Bestimmung zur Sicherheitsveranstaltung im Gesetz befristet oder unbefristet aufgenommen werden soll.
Auf Antrag der FDP wurde die Bestimmung bis Ende 2028 befristet – der Entscheid fiel mit 72 zu 65 Stimmen knapp aus.
Der Regierungsrat ist nun gezwungen, die Wirksamkeit des Sicherheitstages zu überprüfen und allenfalls bis in fünf Jahren dem Grossen Rat einen Antrag auf Aufhebung der Befristung zu unterbreiten, sollte die Sicherheitsveranstaltung weitergeführt werden.
Aargauische Pensionskasse
Nach den Sommerferien wird sich der Grosse Rat mit der beruflichen Vorsorge der Kantonsangestellten und Lehrpersonen beschäftigen. Da die Aargauische Pensionskasse (APK) den Umwandlungssatz stufenweise bis Ende 2023 von 5,3 auf 5,0 Prozent senkt, schlägt der Regierungsrat Massnahmen zur Abfederung vor. Neben der Erhöhung der Sparbeiträge und der Reduktion des Koordinationsabzuges will der Regierungsrat dem Parlament eine Einmaleinlage schmackhaft machen, die allen Arbeitnehmenden bereits ab 50 Jahren zukommen soll.
Da die Gemeinden an die Lohnkosten der Lehrpersonen ebenfalls ihren Anteil bezahlen, sind auch die Gemeinden von diesem Vorhaben betroffen. Insgesamt geht es um 17,2 Millionen Franken pro Jahr, die der Kanton und 4,5 Millionen Franken, welche die Gemeinden zu berappen haben.
Hinzu kommen für die Einmaleinlage einmalig 18,5 Mio., die der Kanton, und 3,8 Mio., welche die Gemeinden zu übernehmen hätten. Ich persönlich lehne diese Einmaleinlage bereits ab Alter 50+ entschieden ab. Für Diskussionsstoff ist gesorgt.