Einbürgerungsgesetz: bürokratisches Monster und Stichentscheid
post aus aarau Die Grossratsdebatte aus Sicht von Lucia Lanz, SP, Beinwil am See

Die Debatte um die Revision des kantonalen Einbürgerungsgesetzes im Aargauer Grossen Rat entwickelte sich zu einem regelrechten Marathon, der das gesamte Tagesprogramm sprengte. Was als formale Anpassung des kantonalen Rechts an die Bundesvorgaben begann, entpuppte sich als emotionale Grundsatzdebatte über die Identität und die Hürden der Zugehörigkeit zur Aargauer Gemeinschaft.
Zwischen Rechtsgleichheit und bürokratischen Hürden
Die Intensität der Auseinandersetzung hatte spürbare Folgen für den Ratsbetrieb: Von den insgesamt 26 traktandierten Geschäften des Tages konnten lediglich 17 behandelt werden. Die 6,5-stündige Debatte um die erste Lesung des Gesetzes wurde zum Schauplatz von Anträgen, die weit über das Ziel hinausschossen.
Das Kernziel des Regierungsrates – die längst fällige Harmonisierung mit dem Bundesrecht – wurde vorerst nicht erreicht. Durch die gutgeheissenen Anträge würden die kantonalen Hürden so hoch geschraubt werden, dass sie einer bundesrechtskonformen Prüfung nicht mehr standhalten könnten. Man provoziere damit lediglich eine Flut an Verwaltungsbeschwerden, anstatt «bessere» Staatsbürger zu gewinnen. Es drohe eine Verletzung der Rechtsgleichheit sowie des Kernbereichs der Grundrechte.
Das «Sprach-Unding»
Ein markantes Beispiel für die Schärfe der Debatte war die Forderung nach einem mündlichen Sprachniveau von C1 für Einbürgerungswillige. Grossrätin Lucia Lanz (SP) verdeutlichte die Tragweite mit einem anschaulichen Vergleich:
• Auf dem Niveau B2 lautet eine Integrationsfrage: «Was machen Sie in Ihrer Freizeit in der Gemeinde?».
• Auf Niveau C1 müsste die Frage lauten: «Inwiefern tragen lokale Vereine zur gesellschaftlichen Kohäsion bei und welche Rolle nehmen Sie dabei ein?».
In diesem kritischen Punkt kam es zu einer Premiere in der laufenden Legislaturperiode: Bei einem Patt von 66 zu 66 Stimmen verhinderte erst der Stichentscheid des Ratspräsidenten die Annahme dieses Antrages.
Warnung vor dem «bürokratischen Monster»
Neben juristischen Bedenken dominierten praktische Argumente zur Vollzugstauglichkeit die Diskussion. Während der Regierungsrat einen Weg der Vernunft und Effizienz vorschlug, monieren Kritiker, dass die Kommissionsanträge zu einer Blockade in den Gemeinden und kantonalen Behörden führen.
Viele der Anträge drohen ein «bürokratisches Monster» zu erschaffen. Das Fazit der ersten Lesung bleibt ernüchternd: Wer durch die Revision weniger Beschwerden erwartet hatte, wird wohl enttäuscht werden, da die Verschärfungen weitere Rechtsverletzungen in Kauf nehmen.



