Diese Häuser sind besonders begehrt

Seetal Wer hätte nicht gerne ein Boots- oder Badehaus am Hallwilersee? Doch aufgepasst: Für die schmucken Häuschen gelten strenge Regeln und Bestimmungen.

<em>Werden schon bald wieder fleissig von Seefreunden besucht:</em> Verschiedene Bootshäuser am Hallwilersee. Fotos: Larissa Hunziker

<em>Werden schon bald wieder fleissig von Seefreunden besucht:</em> Verschiedene Bootshäuser am Hallwilersee. Fotos: Larissa Hunziker

Steigen die Temperaturen, steigt auch die Lust auf einen Spaziergang. Wie wäre es mit einem dem Seeuferweg entlang? Bestimmt jedem Flaneur fallen dabei die kleinen Bootshäuser auf, die rund um den Hallwilersee zu finden sind.

Manch einer mag sich fragen, wem das kleine Häuschen wohl gehört und was man darin eigentlich so tun und lassen darf. Antworten auf diese Fragen wissen die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) und die Abteilung Landschaft und Gewässer (ALG) des Kantons Aargau.

Letztere Abteilung weiss zum Beispiel genau, wem die Häuschen rund um den See gehören, da auf die jeweiligen Eigentümer eine entsprechende Bewilligung ausgestellt ist.

Heute meist Privatpersonen

Im Vergleich zu früher haben sich aber die Besitzverhältnisse geändert. Waren einst oft Gewerbler und Kleinindustrielle im Besitz eines Bootshauses, sind es heute meist Privatpersonen. «Es gibt nur wenige Bewegungen auf diesem Markt und aufgrund des Zeitablaufs seit der Erstellung dürften die Gewerbler und Kleinindustriellen mit dem Generationenwechsel ersetzt worden sein», erklärt Arnold Meyer von der ALG.

Laut Meyer wechseln die Bootshäuser auch kaum ihren Eigentümer, sondern bleiben im Besitz der Familien. Nur selten steht ein Bootshaus zum Verkauf. «Nach aktuellem Kenntnisstand sind die Bootshäuser sehr gesucht und die Preise sind hoch», heisst es vonseiten des Kantons.

Am 14. Februar etwa war in der «Wochenpost» folgendes Inserat zu lesen: «Liebhaber-Objekt altershalber zu verkaufen: Bootshaus am Hallwilersee (…) an den Meistbietenden, ab 490000 Franken.» Vermutlich hat es nicht lange gedauert, bis jemand den Zuschlag erhielt.

Keine Partyräume am See

Manch Spaziergänger wird sich auch fragen, was an den Bootshäusern alles verändert werden darf. Da sind die Bestimmungen strikt. «Bootshäuser dürfen nur unterhalten werden. Als Unterhalt gelten beispielsweise Neuanstriche oder die Erneuerung einzelner Bauteile. Weder Erweiterungen noch zeitgemässe Erneuerungen sind möglich. Es dürfen auch keine Strom- oder Wasserzuleitungen erstellt werden», sagen AfB und ALG.

Prinzipiell darf ein Bootshaus aber abgerissen werden. «Grundsätzlich gibt es keine Erhaltungspflicht, das heisst, ein Bootshaus darf ersatzlos abgebrochen werden», sagt Felicitas Siebert von der AfB.

Auch bezüglich Nutzung sind die Regeln klar. Boots- und Badehäuser dürfen nur als solche genutzt werden. «Nutzungsänderungen sind nicht erlaubt. Ein Partyraum beispielsweise wäre, schon wegen der zusätzlichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt, nicht erlaubt», so Siebert.

Neubauten sind unmöglich

Auch kann sich, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, niemand die Hoffnung machen, sich ein neues Bootshaus bauen zu können. Gemäss dem aktuellen Hallwilerseeschutzdekret herrschen rund um den See entweder Sperr- oder Reservats-, selten Spezialzonen mit strikten Bestimmungen bezüglich Bauten, Anlagen oder Eingriffe in die Umgebung.

«Dieser Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen kann entnommen werden, dass es künftig nicht mehr möglich ist, neue Bootshäuser zu erstellen – weder auf der Hallwilerseeparzelle noch in den übrigen Zonen», erklärt Siebert.

Doch immerhin an den bestehenden flotten Häuschen darf man sich erfreuen, ganz ohne Einschränkung.

«Gerne geniessen wir schöne Sommerabende»

Nachgefragt Vier Fragen an den 71-jährigen, in Birrwil wohnhaften Max Gloor, der in seinem Wohnort Mitbesitzer eines Bootshauses ist:

Welches Bootshaus gehört Ihnen und wie lange schon?

Max Gloor: Uns gehört seit 1930 das südlichst gelegene Bootshaus auf Birrwiler Boden.

Wie kamen Sie in den Besitz des Bootshauses?

Wir haben es geerbt.

Wann und wozu halten Sie sich in Ihrem Bootshaus auf?

Gerne geniessen wir schöne Sommerabende auf der Terrasse des Bootshauses über dem See. Zudem ist das Bootshaus das Sommerquartier eines Ruderboots und das Winterquartier eines Segelboots.

Wenn Sie dürften, was würden Sie an Ihrem Bootshaus gerne verändern?

Solange eine legale Instandhaltung möglich bleibt, sind wir zufrieden mit unserem Bootshaus. (LH)

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