Die zweite Sitzung nach den Wahlen
Der Grosse Rat traf sich zur zweiten Sitzung nach den Wahlen. Dabei stand zuerst die Debatte über Steuerrückzahlungen an die Bevölkerung auf dem Programm. Um was geht es? Der Kanton Aargau befindet sich finanziell in einer guten Ausgangslage. Wir haben keine Schulden und das «Notkässeli» des Kantons, die sogenannte Ausgleichsreserve, ist mit 957 Millionen sehr gut gefüllt. Die für die nächsten Jahren erwarteten Fehlbeträge für die Planjahre 2025–2028 sind durch die Ausgleichsreserve gedeckt. Die finanzielle Stabilität des Kantons gibt Anlass zu Diskussionen über mögliche Steuerrückvergütungen an die Bevölkerung bei zukünftigen unerwarteten Überschüssen oder gar ganz grundsätzlich zu Steuersenkungen im Aargau.
Regierungsrat Dieth bestätigte die gute finanzielle Ausgangslage des Kantons mit der abgetragenen Nettoschuld des Kantons Aargau und der gut gefüllten Ausgleichsreserve. Die Regierung sei bereit, Grundlagen für eine Steuerrückvergütung auszuarbeiten und ein diesbezügliches Postulat der FDP entgegenzunehmen.
Die SP und die Grünen waren gegen die Überweisung des Postulats. Beide Parteien würden lieber in verschiedenen Bereichen mehr Gelder investieren und unerwartete Überschüsse dazu verwenden. Falls das Postulat überwiesen würde, forderten sie vom Regierungsrat eine ganzheitliche Auslegeordnung, wie die Gelder zurückverteilt werden sollen. Klare Unterstützung für die Steuerrückvergütung im Falle eines unerwarteten Überschusses gab es von den Grünliberalen. Die GLP betonte, dies mache angesichts der finanziellen Situation Sinn. Wenn wir statt einem budgetierten Defizit einen Überschuss haben, dann sollte der Kanton dieses Geld nicht einfach «horten», da wir mit der bereits gut gefüllten Ausgleichsreserve genügend Geld auf der Seite haben. Ein solcher Überschuss soll an die Bevölkerung zurückverteilt werden, wenn die weiteren geplanten Defizite mit der Ausgleichsreserve gedeckt sind. Es geht auch um Generationengerechtigkeit. Nimmt der Staat im Vergleich zu den geplanten Ausgaben zu viel ein, belastet er die heutigen Steuerzahler zu stark im Verhältnis zu den Leistungen, die sie dann erhalten.
Eine Steuersenkung, welche die FDP ebenfalls verlangt, weist die GLP jedoch zurück. Der Kanton Aargau rechnet ja nach wie vor mit grösseren Fehlbeträgen in den nächsten Jahren. Die Deckung dieser Defizite ist nur dank der gegenwärtigen Ausgleichsreserve möglich. Steuersenkungen würden die Defizite signifikant vergrössern, die Ausgleichsreserve zu schnell aufbrauchen und den Staatshaushalt wieder in Bedrängnis bringen. Zudem sind die Perspektiven zu unklar, etwa wenn künftig Nationalbank-Ausschüttungen ausfallen, dann verschärft sich die finanzielle Lage zusätzlich.
Die Mitte unterstützte ebenfalls die Überweisung des Postulats und die Einführung des Instruments einer Steuerrückvergütung. Die SVP war ebenfalls für die Überweisung des Postulats. Das System der Rückvergütungen funktioniere schon bei der Aargauischen Gebäudeversicherung bestens. Das Postulat sei ein wichtiger Schritt zur Steuergerechtigkeit. Das Postulat wurde im Grossen Rat grossmehrheitlich mit 94:33 Stimmen überwiesen.
Danach ging es weiter mit den Diskussionen über das neue Schulgesetz im Kanton Aargau. Die FDP forderte die Abschaffung der integrativen Schule: Lernschwache Schüler oder verhaltensauffällige Schülerinnen sollen nicht mehr in der Regelklasse unterrichtet werden. Der Grosse Rat lehnte diese Separation mit 75 zu 53 Stimmen klar ab.