Neue Massstäbe in der Stadtplanung
Stadtentwicklung Lenzburg treibt die Stadtentwicklung mit innovativen Massnahmen voran. Digitale Baugesuche, neue Gremien und eine rechtskräftige Bau- und Nutzungsordnung stehen im Mittelpunkt der aktuellen Stadtpolitik.

Die Stadt macht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Ab sofort können Baugesuche nicht nur wie bisher physisch im Försterhaus am Kronenplatz 24 eingesehen werden, sondern auch rund um die Uhr online auf der Website der Stadt und unter amtliche-nachrichten.ch . Die Auflagefrist von 30 Tagen bleibt weiterhin bestehen, unabhängig vom gewählten Einsichtsformat.
Neue Gremien für eine nachhaltige Stadtentwicklung
Zwei neue Kommissionen sollen Bau- und Planungsfragen effektiver begleiten: die Planungskommission und der Bau- und Gestaltungsbeirat. Diese sollen sicherstellen, dass sich städtebauliche Entwicklungen im Einklang mit den historischen und kulturellen Werten der Stadt befinden. Die Planungskommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien im Einwohnerrat zusammen. Sie dient als Sprachrohr für die Anliegen der Parteien und sorgt für eine transparente Einbindung aller Interessengruppen. Ergänzt wird sie durch den «Echoraum Planung», in dem weitere Organisationen mit direktem oder indirektem Bezug zur Stadtentwicklung eingebunden werden. Der Bau- und Gestaltungsbeirat ist ein Fachgremium, das aus fünf unabhängigen Experten besteht. Darunter sind Architekten, Denkmalpfleger und Landschaftsarchitekten. Dieses Gremium wird insbesondere bei sensiblen Bauvorhaben in der Altstadt und anderen geschützten Bereichen beratend tätig sein, um sicherzustellen, dass sich neue Bauprojekte harmonisch in das Stadtbild einfügen.
Bau- und Nutzungsordnung in Kraft
Ein weiteres bedeutendes Ereignis für die Stadt Lenzburg ist die Rechtskraft der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Nachdem der Einwohnerrat die Überarbeitung bereits im Oktober 2023 beschlossen hatte, wurde sie vom Regierungsrat des Kantons Aargau genehmigt. Nach Ablauf der Beschwerdefrist am 3. März ist die neue BNO nun offiziell gültig. Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelungen ist die Altstadtverordnung, die die Nutzung und die Gestaltung von Bauten in der Altstadtzone regelt. Diese Massnahme soll die historische Altstadt weiter aufwerten und beleben. Besonders publikumsattraktive Nutzungen in den Erdgeschossen sollen gefördert werden, um das Stadtzentrum als lebendigen Begegnungsort zu erhalten.
Zukunftsperspektiven für Lenzburg
Mit diesen innovativen Massnahmen setzt Lenzburg ein klares Zeichen für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Die digitale Einsichtnahme von Baugesuchen, die Einführung fachlicher und politischer Beratungsgremien sowie die rechtliche Festigung der Bauordnung tragen dazu bei, dass die Stadt auf nachhaltige und transparente Weise wächst. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von mehr Beteiligungsmöglichkeiten und einer klaren Struktur in der Stadtplanung.