Neue Bestimmung für die Kirchgemeindehausparzelle

Baurechtsvertrag Das Kirchgemeindehaus an der Zeughaustrasse ist sanierungs-bedürftig. Die Reformierte Kirchgemeinde kann einen Ersatzneubau finanziell nicht stemmen. Zugleich sucht die Stiftung Orte zum Leben Bauland. Ein Baurechtsvertrag bringt die Lösung.

Ein flüchtiger Blick auf das reformierte Kirchgemeindehaus in Lenzburg vermag zu täuschen. In der Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 10. November 2025 werden die Mängel offen aufgelistet. Die Gebäudehülle ruft nach einer energetischen Sanierung. Das Dach weist Schäden auf und die WC-Anlagen sowie die Gebäudetechnik sind veraltet. Hinzu kommt, dass das Kirchgemeindehaus derzeit zu einem grossen Teil von externen Organisationen genutzt wird, wobei die Nutzungseinnahmen die Kosten bei Weitem nicht decken. Der eigene Bedarf – insbesondere für den Saal mit der Bühne – sinkt, während die Kosten für das Personal und den Unterhalt bleiben. Kurz und bündig: Das Raumvolumen lässt sich inskünftig in Hinsicht auf die schwindenden finanziellen Möglichkeiten nicht mehr rechtfertigen.

Im wohl günstigsten Zeitpunkt trat die Stiftung «Orte zum Leben» an die Kirchenpflege heran und meldete auf der Basis eines Baurechtsvertrags ein Interesse an für einen Teil des Grundstückes, auf dem das Kirchgemeindehaus steht. Die Stiftung benötigt zusätzliche Wohneinheiten für ihre Klientinnen und Klienten. Diese Absicht setzt den Rückbau des Kirchgemeindehauses voraus, wobei das Pfarrhaus unberührt bleibt. Nach einer Prüfung kam die Kirchenpflege zu einer positiven Haltung und erkannte mehrere Vorteile.

Anders sah die Sachlage ein engagiertes Mitglied der Kirchgemeinde. An der Kirchgemeindeversammlung fand es keine schmeichelhaften Worte und beurteilte die Prüfung der Kirchenpflege als nicht fertig durchdacht. Der ausformulierte Antrag, der eine Planung über die ganze Parzelle an der Zeughausstrasse vorsah, vereinigte allerdings lediglich eine einzige Ja-Stimme. Die Kirchenpflege wurde ermächtigt, mit der Stiftung einen Baurechtsvertrag auszuhandeln und der Kirchgemeinde am 1. Juni 2026 zum Beschluss vorzulegen. Was die ausgeklammerten Fragen betrifft, verweist Kirchenpflegepräsident Johannes Burger auf die rollende Planung, die laufend stattfinde.

Als Ersatz offenbar anderweitige Räume vorhanden

Das gesamte Areal bleibt im Eigentum der Kirchgemeinde, die für die teilweise Nutzung des Areals periodisch einen Baurechtszins einnehmen kann. Andererseits fallen die Kosten für den Unterhalt und die personelle Betreuung des Kirchgemeindehauses dahin. Kirchenpflegepräsident Johannes Burger äusserte sich zuversichtlich, dass im Sinne der Kompensation intern und extern andere Räumlichkeiten vorhanden seien.

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