Post aus Aarau: Bei Seetalbahnsanierung werden Verfahrensfragen über Inhalt gestellt

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Gérald Strub

Gérald Strub

Die heutige Traktandenliste, welche aus den bekannten Gründen einmal mehr in der Umweltarena in Spreitenbach zu behandeln ist, ist nach langer Zeit wieder die erste. Umso grösser war die Freude der Grossratsmitglieder, sich nach der überlangen Sommerpause wieder zu treffen.

Programm Natur 2030

Verschiedene Jahresberichte, unter anderem jene der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Aargau und der Fachhochschule Nordwestschweiz, sowie verschiedene Motionen wurden behandelt.

Einer der Höhepunkte war das Programm Natur 2030, welches – wie ihr euch vorstellen könnt – kontrovers diskutiert wurde. Zum Schluss setzte sich der regierungsrätliche Antrag durch und mit dem Programm Natur 2030 wurden 16,5 Millionen Franken freigegeben.

Seetalbahn Projektabrechnung

Als 19. Geschäft dieses Sitzungstages stand das Traktandum «20.37 Sanierung Seetalbahn; 1.–3. Etappe Bauprojekte Kanton Aargau; Mehrkosten; Zusatzkredite» auf der Liste. Für die Seetalbahn-Gemeinden ein wichtiges Geschäft, weil damit nach der zwanzigjährigen Planung und Bauphase die Projektabrechnung vorliegt.

Vorab kann ich bestätigen, dass die betroffenen Bewohner mit dem baulichen Ergebnis sehr zufrieden sind. Insbesondere in meiner Gemeinde – Boniswil am Hallwilersee – hat die Verlegung der Seetalbahn eine Qualitätsverbesserung ergeben. Aber auch in den anderen Seetalbahn-Gemeinden konnten viele Übergänge aufgelöst und gesichert werden.

Verschiedene Gemeinden sollen nun Mehrkosten tragen, andere werden entlastet. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass jene Gemeinden, welche eine finanzielle Entlastung erhalten, diese zugesprochen bekommen. Ebenfalls habe ich mich dafür eingesetzt, dass jenen Gemeinden, welche Mehrkosten zu leisten haben, die Zusatzkosten auf den indexierten Kostenvoranschlag gedeckelt werden.

Warum habe ich mich dafür eingesetzt? Die ausgewiesenen Mehrkosten sind insbesondere bei der Projektleitung durch den Kanton und den Ingenieurleistungen zu verorten. Die Baukosten wurden korrekt vorangeschlagen. Die Mehrkosten haben somit im baulichen Ergebnis keine Verbesserung ergeben. Auf diesen Umstand haben die betroffenen Gemeinden mehrfach hingewiesen.

Verwaltung unterläuft Gemeinden

Leider wurden die Bemühungen der Gemeinden, deren Sicht der Dinge in die politisch zuständige Kommission einzuspeisen, durch die kantonale Verwaltung nicht unterstützt. Es ist bedenklich, dass Verfahrensfragen über den Inhalt gestellt werden und die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden so eingeschränkt wird.

Für den definitiven Entscheid müssen wir jedoch die nächste Grossratssitzung vom nächsten Dienstag, 15. September, abwarten, weil das Geschäft wegen Zeitmangels nicht mehr behandelt werden konnte.

Ich werde mich auch dann für die Anliegen unserer Region Lenzburg-Seetal einsetzen – auch in den kommenden vier Jahren.

Gérald Strub, FDP, Boniswil

 

 

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