Neues Leben für ein Stück Fahrwanger Industriegeschichte

Fahrwangen Wo früher gearbeitet wurde, sollen bald Loftwohnungen entstehen. Im Erdgeschoss des Gebäudes zieht zudem eine Zahnarztpraxis ein.

Aus Industrie wird Wohnraum und eine Zahnarztpraxis: Die ehemalige Strohfabrik steht zurzeit noch leer. Foto: Michael Lux
Aus Industrie wird Wohnraum und eine Zahnarztpraxis: Die ehemalige Strohfabrik steht zurzeit noch leer. Foto: Michael Lux

Die Strohindustrie gehörte im 19. und frühen 20. Jahrhundert zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen im Seetal und im Freiamt. Ein Relikt aus dieser Zeit ist ein Gebäude an der Sarmenstorferstrasse 8 in Fahrwangen. Das grosse mehrstöckige Haus mit der mit Backsteinen verzierten Fassade steht momentan leer, doch schon bald soll wieder Leben in das Gebäude einkehren. Bauherr des Projekts ist das Baukonsortium Bündten. Gemäss dem eingereichten Baugesuch belaufen sich die veranschlagten Baukosten auf 3,85 Millionen Franken. Das Baugesuch liegt noch bis zum 9. November bei der Gemeindeverwaltung Fahrwangen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Geplant ist der Umbau der ehemaligen Strohmanufaktur in ein Gebäude mit Eigentumsloftwohnungen und Gewerberäumlichkeiten. Im Erdgeschoss soll eine Zahnarztpraxis mit drei Behandlungsräumen und der notwendigen Infrastruktur entstehen. Die Räumlichkeiten für die Zahnarztpraxis sind bereits reserviert. In den drei Obergeschossen ist jeweils eine 1,5-Zimmer-Loftwohnung vorgesehen, die als Eigentumswohnung angeboten werden soll.

Gebäude ist teilweise geschützt

Wer vor diesem altehrwürdigen Gebäude steht, fragt sich, wie es mit dem Schutz des Hauses aus früherer Zeit aussieht. Das wird in einer Dokumentation zur Bestimmung der Schutzwürdigkeit als kommunales Schutzobjekt genauer hergeleitet. Darin heisst es: «Die historische Bedeutung, die zentrale Lage und die reichlich vorhandene bauzeitliche Substanz im Innern wie im Äussern machen diesen Bau aus kantonaler Sicht klar kommunal schutzwürdig.» Die Gemeinde habe das schon erkannt und weise den Bau zusammen mit dem Nachbargebäude als kommunal substanzwürdig aus.

Was genau geschützt ist, wird in der Dokumentation beschrieben. Darin eingeschlossen ist das Gesamtvolumen, das Äussere mit seinen Proportionen sowie die Verteilung und die Grösse der Fenster- und Türöffnungen. Ebenfalls unter Schutz stehen die Struktur durch Backsteinfugen und glatte Flächen sowie die Dachform und die Haut. Im Innern sind es das bauzeitliche Treppenhaus und die grossflächigen ehemaligen Fabrikationsräume in den einzelnen Geschossen mit ihren Gusseisensäulen und den grösstenteils bauzeitlichen Türen und Fenstern. Doch es gibt auch Spielraum für die Bauherrschaft: Für einen Lifteinbau bieten sich die in jedem Geschoss vorhandenen Räume westlich des Treppenhauses an. Ausserdem sind der eingeschossige Pultdachanbau an der Ostseite und der modernisierte Keller ausdrücklich vom Schutzumfang ausgenommen.

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