Muss das Boniswiler Trinkwasser Umweg durch den See machen?

Muss Wasser von hier in den See? Der Boniswiler Gemeinderat Rainer Sommerhalder vor dem Reservoir Stupfenhölzli. Foto: Fritz Thut
Muss Wasser von hier in den See? Der Boniswiler Gemeinderat Rainer Sommerhalder vor dem Reservoir Stupfenhölzli. Foto: Fritz Thut

Boniswil: Wegen der Neuregelung der Schutzzonen um die auf Leutwiler Gebiet gelegenen  Quellen ist die Gemeinde Boniswil vielleicht bald gezwungen, ihr sauberes Trinkwasser in den See zu leiten.

Das Trinkwasser ist gegenwärtig ein auf dem politischen Parkett intensiv diskutiertes Thema. Immer mehr Gemeinden müssen sich umsehen, um auch in trockenen Sommern den Bedarf von Einwohnern, Gewerbe und Landwirtschaft decken zu können.

Zudem besteht bei der Bevölkerung eine steigende Verunsicherung, weil gewisse Grenzwerte von Politik und übergeordneten Verwaltungen laufend verschoben und den immer besseren Messmethoden angepasst werden. Abbauprodukte des von der Landwirtschaft bis letztes Jahr verwendeten Pestizids Chlorothalonil erreichen oder übertreffen vor allem bei Grundwasserfassungen im Mittelland die zugelassenen Mengen.

Schildbürger-Szenario droht

Solche Probleme hat Boniswil nicht. Das Reservoir Stupfenhölzli im Hang über dem Dorf, das auch die Nachbargemeinde Hallwil mit Wasser versorgt, wird seit eh und je von fünf Quellen auf dem Gemeindegebiet von Leutwil gespeist. Das Wasser ist von bester Qualität und enthält auch keine Chlorothalonil-Stoffe.

Das Ungemach kommt aus Amtsstuben. Im November 1997 wurde rund um die Quellen rechtskräftig eine Schutzzone ausgeschieden, doch schon elf Monate später wurde eine neue Gewässerschutzverordnung erlassen. 

Als nun die Boniswiler Behörden mit dem für die Wasserversorgung zuständigen Gemeinderat Rainer Sommerhalder an der Spitze die Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) im Hinblick auf die Zukunft anpackten, wurden sie von den neuen Regelungen eingeholt. Wegen der vergrösserten Schutzzonen dürfte das saubere Quellwasser nicht mehr verwendet werden.

«Die buchstabengetreue Umsetzung der Gewässerschutzverordnung von 1998 durch den Kanton bewirkt, dass das einwandfreie Trinkwasser aus den Boniswiler Quellen dem Hallwilersee zugeführt werden muss», steht in einem Antrag des Gemeinderats Boniswil an den Kanton für eine Ausnahmeregelung.

Es droht hier ein Schildbürger-Szenario, wonach das durch den See belastete Wasser im Seewasserwerk Meisterschwanden neu aufbereitet wird und mit einer neu zu erstellenden Leitung zurück nach Boniswil gepumpt werden muss.

Anfang Monat hat der Kanton den Antrag abgelehnt. Nach Auskunft von Gemeinderat Sommerhalder wird die Gemeinde Boniswil, da Alternativen aufgezeichnet werden können, gegen diesen Entscheid beim Regierungsrat Beschwerde führen. In dieser Seldwyla-Geschichte gibt es also weitere Kapitel.

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