Letzte Ruhe im Seoner Wald

Seon Ab 2027 bietet Seon mit dem «Stillen Wald» eine naturnahe letzte Ruhestätte im Naturreservat Surberg.

Ab Januar 2027 können Plätze für den «Stillen Wald» erworben werden.Foto: zvg
Ab Januar 2027 können Plätze für den «Stillen Wald» erworben werden.Foto: zvg

Wer sich Gedanken über die letzte Ruhestätte macht, hat heute verschiedene Möglichkeiten. Neben klassischen Friedhöfen gibt es auch Waldfriedhöfe, auf denen die Asche Verstorbener inmitten der Natur beigesetzt wird. Das Thema naturnahe Bestattung beschäftigt auch die Gemeinde Seon. «Immer wieder wurde der Wunsch danach an unseren Forstbetrieb getragen», sagt Andrea Callegher. Diesem Bedürfnis habe man gerecht werden wollen, erklärte die Gemeinderätin am Politapéro. «Also haben wir uns auf die Suche nach einem geeigneten Standort für den Waldfriedhof gemacht.» Fündig wurde die Gemeinde im 3,24 Hektar grossen Naturreservat Surberg. «Das Naturreservat erfüllt die Voraussetzungen perfekt», sagt Callegher. Es liegt in kurzer Distanz von der Waldhütte Seon, die auch mit dem Auto erreichbar ist, und besticht durch eine grosse Vielfalt an Bäumen.

Naturnahes Grab ab 4000 Franken

Für den Waldfriedhof mit dem Namen «Stiller Wald Seon» habe man 50 Bäume ausgelesen und kartiert. Ab dem 1. Januar 2027 können Plätze für die letzte Ruhe erworben werden. Wer im Waldgebiet bestattet werden möchte, kann entscheiden, ob er das Nutzungsrecht für einen eigenen Baum erwerben möchte oder das Beisetzungsrecht für einen Gemeinschaftsbaum. Das Nutzungsrecht für einen Baum kostet für Seenerinnen und Seener je nach Baumumfang zwischen 4000 und 6500 Franken, nicht in Seon wohnhafte Personen zahlen zwischen 6000 und 8500 Franken. Die Bestattung unter einem Gemeinschaftsbaum kostet für Einwohnende von Seon 2000 Franken und für nicht in der Gemeinde wohnhafte Personen 2500 Franken. «Relevant ist der Wohnsitz bei Vertragsabschluss», so die Gemeinderätin. Unter einem Baum können maximal acht Personen bestattet werden. Zudem erklärte sie, was eine Bestattung im Wald so noch bedeutet. «Die Beisetzung kann nur im engsten Kreis stattfinden. Die Beerdigung sowie das Grab sind naturbelassen. Das heisst, die Asche wird ohne Urne beigesetzt. Es gibt keinen Grabschmuck oder Beigaben.» Auch eine Beschriftung des Grabes oder eine spätere Grabpflege seien nicht möglich. Die Ruhezeit für das naturbelassene Grab ist, wie auf dem Seoner Friedhof, 25 Jahre. Diese Zeit gilt ab der ersten Beisetzung. Über das Reglement für den Waldfriedhof stimmt die Ortsbürgergmeind, die Besitzerin des Waldes, am 19. November ab.

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