Konzession für das Seewasserwerk
Meisterschwanden Mit Schreiben vom 11. Mai hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau der Gemeinde Meisterschwanden die Bewilligung 34.035.862 für den Betrieb des Seewasserwerks am Hallwilersee erteilt. Im von Landammann Stephan Attiger signierten Schreiben ist auch der Entscheid über zwei Einsprachen gegen das Konzessionsgesuch enthalten. Es läuft noch eine Einsprachefrist von 30 Tagen gegen diesen Entscheid.
Die Gemeinde Meisterschwanden will ihren Wasserbedarf durch ein Seewasserwerk im Hallwilersee decken. Der Souverän hat dafür rund sieben Millionen Franken bewilligt, doch Einsprachen gegen die Konzession verzögerten die Realisierung. Nun hiess das BVU die Einsprache der Gemeinde Boniswil insofern gut, dass es festhält, dass weitere Hallwilerseewasserbezüger neben Meisterschwanden ein eigenes Konzessionsbegehren zu stellen haben oder sich um eine Subkonzession beim Seewasserbetreiber bemühen müssen. Meisterschwanden kann (für den eigenen Bedarf) mit dem Bau beginnen.
Die Einsprache der Werkbetreiber am Aabach wurde abgewiesen.(tf)