Das doppelte Schlossgericht

Schloss Hallwyl Die Gesellschaft zum Falken und Fisch lud zum «Schlossgericht». Vor und nach dem Essen wurde dem Pfarrhausräuber von 1728 nochmals der Prozess gemacht.

<em>Rechtsprechung unterm Lindenbaum:</em> Bei der Veranstaltung «Schlossgericht» der Gesellschaft zum Falken und Fisch lauschten die Gäste der Gerichtsverhandlung von Peter Heuberger, Ruedi Ursprung und Guido Fischer und waren anschliessend Gesch
<em>Rechtsprechung unterm Lindenbaum:</em> Bei der Veranstaltung «Schlossgericht» der Gesellschaft zum Falken und Fisch lauschten die Gäste der Gerichtsverhandlung von Peter Heuberger, Ruedi Ursprung und Guido Fischer und waren anschliessend Geschworene. Foto: Fritz Thut

Der Förderverein von Schloss Hallwyl lud zu einem originellen Abend. Unter dem zweideutigen Namen «Schlossgericht» gab es im Schlosshof ein einfaches Essen. Dazwischen wurde unter dem zentralen Lindenbaum in einer nachgespielten Gerichtsverhandlung über das Schicksal von Schwartzbeck entschieden.

Der aus Norden eingewanderte Hans Georg Schmied, in den Geschichtsbüchern besser bekannt als Schwartzbeck, hatte im Jahr 1728 mit seiner Bande das Seenger Pfarrhaus überfallen und reiche Beute gemacht. Ruedi Ursprung als früherer Bundesrichter und aktuelles Vorstandsmitglied der Gesellschaft zum Falken und Fisch liess als Präsident des Schlossgerichts den Fall «nach heutigen Kriterien beurteilen».

Gäste als Geschworene

Damit alles seine Richtigkeit hatte, traten der langjährige Staatsanwalt Peter Heuberger als Ankläger und der Anwalt Guido Fischer als Verteidiger auf. Die rund 50 Gäste nahmen als Geschworene auf den Holzbänken Platz und lauschten den juristischen Ausführungen. Für Heuberger hatte sich Schwartzbeck des Raubes, der Freiheitsberaubung, des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Er erachtete eine Strafe von 9 Jahren Gefängnis und 15 Jahre Landesverweis als angemessen.

Laut Fischer verletzte sich Schmied bereits beim Einbruch ins Pfarrhaus und kam für verschiedene Delikte gar nicht mehr in Frage. Zudem verwies der Verteidiger auf die schwierige Jugend des Angeklagten. Die Geschworenen liessen sich nicht erweichen und entschieden sich mit 36 zu 13 Stimmen für den Antrag des Staatsanwalts.

Real erging es Schwartzbeck noch schlimmer: Er wurde 1731 gerädert.

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