Birrwil hat eine neue BNO
Birrwil lud zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung. Es ging um die DNA einer Gemeinde: die BNO.
Eins vorweg: Gemeindeammann Max Härri durfte lächelnd zum Apéro einladen. Die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) dauerte gut 1,5 Stunden. Eine kurze Dauer im Vergleich zur Erarbeitung der neuen BNO. Birrwil ackerte rund 10 Jahre an der neuen BNO. Immer wieder gab es Probleme und Ungereimtheiten. Der unfreiwillige Spass kostete die Gemeinde rund 520000 Franken. Auch an diesem Abend kam es zum Rückweisungsantrag aus der Bevölkerung. Dieser blieb aber chancenlos.
Bevölkerung mit dem Gemeinderat einig
Aufgrund grosser Aus- und Nicht-Einzonungen war an jenem Freitagabend nicht mit einem frühen Ende der Diskussionen zu rechnen. Insgesamt werden die Bauzonen um fast 3 Hektaren reduziert. Dies auch aufgrund der Veränderungen der Gesetzgebungen auf Bundes- und Kantonsebene. Ein schmerzhafter Schritt, den gemäss Härri niemand freiwillig machen würde. Ein Anwesender war mit der BNO gar nicht einverstanden. Als «Flickwerk» bezeichnete er die neue Version. Während einer rund 15-minütigen Präsentation legte er sein Argumentarium vor. In einigen Punkten stimmte ihm Max Härri zu, in anderen jedoch gar nicht. Auch fühlte sich ein Anwesender in seinen Bauanliegen von der Gemeinde nicht ernst genommen. Doch der Souverän war mit dem Gemeinderat eins: Die revidierte Nutzungsordnung wurde von den 97 anwesenden von insgesamt 976 stimmberechtigten Personen schliesslich mit überwältigender Mehrheit angenommen, wobei nur drei Personen dagegen stimmten.
Entschädigungen unsicher
Während der gesetzlichen Auflagefrist gingen rund 18 Einwendungen gegen die neue BNO ein. 16 davon wurden begründet abgelehnt. Eine Einwendung wurde vollumfänglich und eine teilweise angenommen. Der anwesende Projektleiter Daniel Christen vom Planungs- und Ingenieurbüro Landis AG erklärte, dass ursprünglich die Idee bestanden habe, den baulichen Dorfcharakter durch eine Kernzone zu bewahren. Doch während der Planungsphase wurden neue Häuser gebaut, die dieser Vorgabe nicht mehr entsprechen. Daher sei eine Kernzone für die bebaute Fläche nicht mehr sinnvoll. Ebenfalls wurden allfällige Entschädigungen für die Auszonungen angesprochen. Diese seien gemäss Gemeindeammann Max Härri «auf wackeligen Beinen».
Die Entschädigungspflicht besteht, wenn ein Grundstück ursprünglich in einer Bauzone lag, die den Vorgaben des Bundesrechts entsprach. Eine Entschädigungspflicht tritt jedoch nicht ein, wenn es sich um eine sogenannte Nicht-Einzonung handelt, so der Gemeindeammann.